21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil19.07.2011

LAG Berlin-Brandenburg: Minder­heits­gruppe im Betriebsrat hat keinen Anspruch auf eigenes BüroInterne Verteilung der pflichtgemäß zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten erfolgt durch Mehrheits­be­schluss des Betrie­bs­rats­gremiums

Eine Minder­heits­gruppe im Betriebsrat kann vom Betriebsrat als Gremium keine Überlassung eigener Büroräume einschließlich Bürotechnik zur ausschließ­lichen Nutzung verlangen. Dies entschied das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine in einem großen Berliner Unternehmen für die Betrie­bs­ratswahl angetretene Konkurrenzliste bei den Wahlen einzelne Sitze im Betriebsrat errungen und begehrte vom Betriebsrat die Bereitstellung eigener Büroräume zur alleinigen Nutzung für die Betrie­bs­rats­arbeit. Die Betrie­bs­rats­mehrheit teilte diesen Betrie­bs­rats­mit­gliedern lediglich Arbeitsplätze in den Büroräumen zu, die auch von Mitgliedern der Betrie­bs­rats­mehrheit genutzt werden.

Minder­heits­gruppe als solcher steht keine eigene Antragsbefugnis zu

Im darauf folgenden Gerichts­ver­fahren erklärte das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg, dass der Betriebsrat zwar gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch habe, die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu bekommen, die interne Verteilung dieser Räumlichkeiten erfolge jedoch durch Mehrheits­be­schluss des Betrie­bs­rats­gremiums. Der Minder­heits­gruppe als solcher stehe keine eigene Antragsbefugnis zu. Den einzelnen Mitgliedern der Minder­hei­ten­gruppe stehe zwar eine Antragsbefugnis, aber kein entsprechender Anspruch aus dem Betrie­bs­ver­fas­sungs­gesetz zu. Ein solcher ergebe sich weder aus § 40 BetrVG noch aus Grundsätzen des Minder­hei­ten­schutzes oder des Verbotes der Behinderung von Betrie­bs­rats­arbeit.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11991

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI