15.11.2024
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Vergleich24.05.2012

"Whistleblowing" – Streit um außer­or­dentliche Kündigung einer Altenpflegerin durch Vergleich beendetAltenpflegerin erhält Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich

Der über Jahre andauernde Streit um die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihrem Arbeitgeber Missstände im Pflegebereich vorgeworfen hat, wurde nun durch einen Vergleich vor dem Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg beendet.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Altenpflegerin mehrfach auf Missstände im Pflegebereich hingewiesen und Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt und ihm unter anderem Betrug in Bezug auf die Dokumentation der Pflege­leis­tungen vorgeworfen.

LAG: Kündigung wegen Loyali­täts­pflichts­ver­let­zungen rechtmäßig

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg erklärte mit Entscheidung vom 28. März 2006 die fristlose Kündigung wegen Loyali­täts­pflichts­ver­let­zungen für rechtmäßig.

EGMR rügt Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinung­s­äu­ßerung) der Europäischen Menschen­rechts­kon­vention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht sah die Kündigung in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2011 jedoch als ungerecht­fertigt an und rügte eine Verletzung des Rechts auf freie Meinung­s­äu­ßerung gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschen­rechts­kon­vention.

Streit durch Vergleich beendet

Die Parteien haben letztlich vor dem Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg alle zwischen ihnen schwebenden Rechtss­trei­tig­keiten durch einen Vergleich erledigt. Die Einigung der Parteien sieht vor, dass das Arbeits­ver­hältnis der Klägerin durch ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen gegen Zahlung einer Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich mit dem 31. März 2005 endete.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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