15.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 2285

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Landesarbeitsgericht Berlin Urteil28.03.2006

Kündigung wegen Loyali­täts­pflicht­ver­letzung wirksam

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung gegenüber einer Altenpflegerin wirksam ist.

Die Altenpflegerin hatte mehrfach auf Missstände im Pflegebereich hingewiesen und dabei schließlich eine Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt, die unter anderem den Vorwurf des Betrugs in Bezug auf die Dokumentation der Pflege­leis­tungen enthielt. Diese Behauptungen hätten sich im Rechtsstreit indes in keiner Weise belegen lassen.

Dies stellte nach Auffassung des Landes­a­r­beits­ge­richts eine schwere Loyali­täts­pflicht­ver­letzung durch die Arbeitnehmerin dar, die es insoweit auch verabsäumt habe, zunächst inner­be­trieblich für Abhilfe zu sorgen. Bei einer solchen Pflicht­ver­letzung sei dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeits­ver­hält­nisses nicht zuzumuten.

Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Berlin (pm)

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