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- NZA-RR 2013, 234Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungsreport (NZA-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 234
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil09.01.2013
Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis begründet Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und ArbeitnehmerAuch auf Dauer angelegte Arbeitnehmerüberlassung ist von erteilter Erlaubnis nicht gedeckt
Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Erlaubnis und erfolgt vorübergehend. Eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis führt nach § 10 Abs. 1 AÜG zu einem Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. Im Gesetz ist nicht näher geregelt, wann ein vorübergehender Einsatz anzunehmen ist und welche Rechtsfolgen bei einer nicht nur vorübergehenden Leiharbeit eintreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall betreibt der Entleiher Krankenhäuser und setzt als Krankenpflegepersonal bei einem konzerneigenen Verleihunternehmen beschäftigtes Personal ein. Die Beschäftigung erfolgt auf Dauerarbeitsplätzen, für die keine eigenen Stammarbeitnehmer vorhanden sind. Das Verleihunternehmen besitzt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
15. Kammer bejaht Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Die 15. Kammer Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in diesem Fall entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht. Das Gericht hat dabei angenommen, dass eine auf Dauer angelegte Arbeitnehmerüberlassung von der erteilten Erlaubnis nicht gedeckt sei. Es komme daher ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer zustande. Es stelle einen "institutionellen Rechtsmissbrauch" dar, wenn das konzerneigene Verleihunternehmen nicht am Markt werbend tätig sei und seine Beauftragung nur dazu diene, Lohnkosten zu senken oder kündigungsschutzrechtliche Wertungen ins Leere laufen zu lassen.
7. Kammer verneint Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses
Demgegenüber hatte die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einem Parallelverfahren das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer verneint (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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