15.11.2024
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Kammergericht Berlin Urteil09.11.2004

Kammergericht versagt nieder­län­dischem Apotheker den Versand von Arzneien nach DeutschlandVersandhandel mit Arzneien im Internet weiter möglich

Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts dürfen niederländische Apotheken keine apotheken- oder rezept­pflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher schicken.

Geklagt hatte ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben. Die Internet-Aktivitäten verstießen gegen das Arznei­mit­tel­gesetz und gegen das Werbeverbot trugen die Kläger vor.

Bei Zuwider­hand­lungen gegen das Verbot des Versandhandels wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht.

Der Versandhandel scheint durch das Urteil aber nicht zum Erliegen zu kommen.

Die Klage richtete sich gegen den Doc-Morris-Mitgründer Jacques Waterval und nicht gegen Doc Morris selbst. Waterval ist inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die Internet-Apotheken in der EU könnten daher ihre Medikamente weiter grenz­über­schreitend vertreiben.

Quelle: ra-online

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