18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 25295

Drucken
Urteil22.11.2017Kammergericht Berlin5 U 157/15
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil22.11.2017

Castingagentur darf nicht Rücknahme eines Widerrufs empfehlen

Die Castingagentur Lorraine Media GmbH darf Kunden nicht die Rücknahme eines Widerrufs empfehlen, wenn diese ihren Vertrag fristgerecht binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbrau­cher­zentrale Hamburg hat das Unternehmen vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen. Hält Lorraine Media sich nicht an die Auflage, muss die Agentur ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Jahren lädt die Lorraine Media GmbH, Betreiberin der Inter­net­plattform Models Week, Verbraucher jeden Alters, die davon träumen, durchs Modeln ein paar Euro dazuzuverdienen, zu Castings in Hotels ein. Dort sollen sie vorab einen Werbe- und Anzeigenauftrag erteilen, der mehrere hundert Euro kostet. Einer Verbraucherin, die einen solchen Vertrag zum Preis von 498 Euro zunächst abgeschlossen und dann fristgerecht widerrufen hatte, empfahl Lorraine Media, den Widerruf innerhalb von sieben Tagen schriftlich zurückzunehmen. Anderenfalls müsse man ihr einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung stellen, konkret 448,20 Euro. Die Entschä­di­gungs­zahlung kann bei Lorraine Media bis zu 90 Prozent des vertraglichen Entgelts für den Werbe- und Anzeigenauftrag entsprechen.

Verbraucher könnten zur Rücknahme ihres gesetzlichen Widerrufs veranlasst werden

Die Verbrau­cher­zentrale Hamburg hielt dieses Vorgehen für unzulässig und verwies darauf, dass Verbraucher durch ein Schreiben der Lorraine Media, mit dem das Unternehmen die Forderung eines Wertersatzes ankündigte, zur Rücknahme ihres gesetzlichen Widerrufs veranlasst werden könnten. Nachdem sich das Unternehmen weigerte eine Unter­las­sungs­er­klärung gegenüber der Verbrau­cher­zentrale Hamburg abzugeben, lenkte die Agentur nun in zweiter Instanz des Gerichts­ver­fahrens vor dem Kammergericht Berlin ein und erkannte den Unter­las­sungs­an­spruch der Hamburger Verbrau­cher­schützer an. Die Frage, wie der Wertersatz im Falle eines Widerrufs zu berechnen ist, bleibt jedoch weiterhin unklar.

Bei vorab verlangtem Geld sollten Verbraucher misstrauisch werden

Nach Auffassung der Verbrau­cher­zentrale Hamburg ist für Vorbe­rei­tungs­hand­lungen wie das Erstellen von Fotos überhaupt kein Wertersatz zu leisten. Daher rät die Verbrau­cher­zentrale, dass Verbraucher, die mit einer horrenden Werter­satz­for­derung konfrontiert werden, nicht vorschnell zahlen, sondern sich rechtlich beraten lassen sollten. Verlange eine Castingagentur Geld vorab, sei Misstrauen angebracht. Seriöse Modelfirmen würden keine Bezahlung im Vorhinein einfordern, so die Verbrau­cher­zentrale.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25295

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI