21.11.2024
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Dokument-Nr. 26233

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Kammergericht Berlin Urteil25.07.2018

Angeklagter wegen Beteiligung an der Entführung des Vietnamesen Xuan Thanh Trinh verurteiltMehrjährige Haftstrafe für Angeklagten

Ein Angeklagter wurde wegen geheim­dienst­licher Agenten­tä­tigkeit und Beihilfe zur Freiheits­be­raubung in zwei tatein­heit­lichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der zuletzt in Prag lebende vietnamesisch-tschechische Angeklagte 2017 im Rahmen einer vietnamesischen Geheim­dienst­operation an der Entführung der vietnamesischen Staats­an­ge­hörigen Xuan Thanh Trinh und dessen Geliebter Thi Minh P. D. aus Berlin mitgewirkt. Dies hat das Kammergericht in seinem Urteil bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Fall war das spätere Entfüh­rungsopfer Xuan Thanh Trinh, ein in Ungnade gefallener ehemaliger Funktionär der kommunistischen Partei Vietnams, 2016 nach Deutschland geflüchtet und hatte hier erfolgreich Asyl beantragt, weil ihm in seinem Heimatland verschiedene Wirtschaftss­traftaten vorgeworfen wurden, die er als Vorstands­vor­sit­zender eines Staats­un­ter­nehmens begangen haben soll.

Entfüh­rungspläne waren dem Angeklagten bekannt

Das Gericht hat zur Begründung seines Urteils ausgeführt, der Angeklagte habe von den Entfüh­rungs­plänen des vietnamesischen Geheimdienstes gewusst, diese mitgetragen und zu diesem Zwecke am 18. Juli 2017 in Prag ein für die Durchführung von Observations- und Ausfor­schungs­maß­nahmen bestimmtes Fahrzeug angemietet und an einen gesondert verfolgten Tatbeteiligten übergeben, der den Wagen nach Berlin verbracht habe. Zwei Tage später, am 20. Juli 2017, habe der Angeklagte in Prag auch das spätere Entführungsfahrzeug, einen VW Multivan T5, angemietet und habe dieses persönlich noch am selben Tag nach Berlin gefahren.

Entfüh­rungsopfer von vietnamesischer Botschaft in Berlin nach Vietnam verbracht und zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt

Am 23. Juli 2017 seien Xuan Thanh Trinh und seine Begleiterin im Tiergarten gewaltsam in eben dieses Fahrzeug gezerrt und zur vietnamesischen Botschaft in Treptow-Köpenick gebracht worden. Der Angeklagte N. H. habe anschließend nicht nur das Entfüh­rungs­fahrzeug zurück nach Prag gefahren, und damit Spuren der Tat beseitigt, sondern noch ein weiteres Fahrzeug zur Verbringung des Entfüh­rungs­opfers außerhalb Deutschlands angemietet. Xuan Thanh Trinh sei später von der vietnamesischen Botschaft in Berlin über Bratislava und Moskau nach Vietnam verbracht worden, wo er zwischen­zeitlich zu lebenslangen Freiheits­s­trafen verurteilt wurde. Die großangelegte Entführung des anerkannten Asylsuchenden durch den vietnamesischen Geheimdienst in Berlin bezeichnete das Gericht in ihrer Urteils­be­gründung als „eklatante Verletzung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“, der Vorgang sei in der jüngeren Geschichte beispiellos.

Geringere Strafe bei Geständnis durch Angeklagten

Der Angeklagte hatte sich gegen Ende der Beweisaufnahme geständig gezeigt. Das Geständnis war Teil einer Verständigung gem. § 257 c StPO, d.h. das Gericht hatte auf Initiative der Verteidigung zu erkennen gegeben, dass er im Falle eines Geständnisses des Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen dreieinhalb und fünf Jahren für tat- und schuld­an­ge­messen erachten würde. Dem hatten sowohl der Angeklagte als auch der Vertreter des General­bun­des­anwalts zugestimmt. Letzterer hatte in seinem Plädoyer daraufhin eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt, die Verteidigung des Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Quelle: Kammergericht, ra-online

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