21.11.2024
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Kammergericht Berlin Vergleich22.09.2011

Kammergericht: „Thor-Steinar“-Mietprozess durch Vergleich beendetMietvertrag zum Jahr 2015 aufgelöst – Mieterin verzichtet auf gegenwärtigen Geschäftsnamen

Der Räumungsprozess wegen des Verkaufs von Bekleidung der Marke „Thor Steinar“ in gemieteten Geschäftsräumen ist im Berufungs­ver­fahren vor Kammergericht mit einem Vergleich zu Ende gegangen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Vermieterin das Mietverhältnis im Hinblick auf den Handel mit „Thor-Steinar“-Textilien gekündigt und die Rückgabe der Mieträume verlangt. Einer entsprechenden Räumungsklage hatte das Landgericht in erster Instanz stattgegeben.

Prozessparteien einigen sich vor dem Kammergericht

Vor dem Kammergericht verständigten sich die Prozessparteien letztlich auf die Beendigung des Mietver­hält­nisses über die Geschäftsräume zum 31. Januar 2015. Ferner hat sich die Mieterin verpflichtet, ab dem 1. November 2011 auf den gegenwärtigen Geschäftsnamen zu verzichten und künftig keinen skandinavischen Orts- oder Vornamen als Geschäfts­be­zeichnung zu verwenden.

Quelle: Kammergericht/ra-online

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