Dokument-Nr. 13697
Permalink https://urteile.news/
- Landgericht Berlin, Urteil15.04.2011, 20 O 30/10
Kammergericht Berlin Urteil15.06.2012
Überhöhter Kaufpreis: Wohnungskaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtigDifferenz zwischen verlangtem Kaufpreis und Wohnungswert bei über 47.000,- Euro
Wenn nach einem Verkauf einer Eigentumswohnung festgestellt wird, dass der Kaufpreis sittenwidrig überhöht ist, hat dies zur Folge, dass der Kaufvertrag nichtig ist und der Kaufpreis zurückgezahlt werden muss. Das Kammergericht bestätigt in seinem Berufungsurteil im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Berlin.
Im vorliegenden Fall hatte sich die Käuferin einer Eigentumswohnung in Berlin-Friedrichshain auch in zweiter Instanz mit ihrem Klagebegehren durchgesetzt, den Kaufvertrag aus dem Jahre 2006 wegen sittenwidrig überhöhten Kaufpreises rückabzuwickeln.
Wohnungswert bei lediglich 29.000,- Euro statt der verlangten 76.200,- Euro
Die Sittenwidrigkeit ergebe sich aus einem auffälligen Missverhältnis zwischen dem verlangten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert der Wohnung. Einem Kaufpreis in Höhe von 76.200,- Euro habe ein sachverständig festgestellter Wohnungswert in Höhe von lediglich 29.000,- Euro für die knapp 33 m² große Wohnung gegenübergestanden. Zu Recht habe das Landgericht daraus auf eine "verwerfliche Gesinnung" der Verkäuferin geschlossen. Diese könne sich nicht mit einem Bericht über die Einschätzung des Verkehrswertes rechtfertigen, den sie seinerzeit eingeholt habe und der zu einem durchschnittlichen Marktwert in Höhe von 1.790,00 Euro/m² gelangt sei. Dieser Bericht beruhe erkennbar auf der Annahme, dass vor dem Verkauf noch umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt würden; er bilde offensichtlich nicht den Verkehrswert Ende 2006 ab.
Klägerin muss auf Kaufpreisrückzahlung allerdings Mieteinnahmen anrechnen lassen
Nach dem Urteil muss sich die Klägerin allerdings auf ihren zurückverlangten Kaufpreis Mieteinnahmen aus der Wohnung in Höhe von 11.063,25 EUR ebenso anrechnen lassen wie Nutzungsvorteile, die sie dadurch erlangt hat, dass sie die Wohnung zeitweilig selbst genutzt hat.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2012
Quelle: Kammergericht, ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13697
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.