Dokument-Nr. 21562
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Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil09.09.2015
Hessisches Landesarbeitsgericht untersagt Lufthansa-Streik der Vereinigung Cockpit e.V.Streikziel ist kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in dem Eilverfahren der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main abgeändert und den Piloten-Streik der Vereinigung Cockpit e.V. in zweiter Instanz untersagt.
Im zugrunde liegenden Verfahren wollten die Lufthansa AG und die Lufthansa Cargo AG den Piloten-Streik der Vereinigung Cockpit e.V. auf verschiedenen Flugzeugtypen in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verbieten oder zumindest beschränken lassen. Die Vereinigung Cockpit e.V. verfolge nicht in erster Linie den Abschluss eines neuen Tarifvertrags zur Übergangsversorgung des Cockpitpersonals. Der Arbeitskampf richte sich auch gegen das so genannte Wings-Konzept des Lufthansakonzerns.
Hessisches Landesarbeitsgericht erklärt Streik für rechtswidrig
Das Hessische Landesarbeitsgericht ist dieser Argumentation gefolgt. Es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft. Damit sei der Streik rechtswidrig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
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