21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 31283

Drucken
ergänzende Informationen

Hamburgisches Verfassungsgericht Beschluss12.01.2022

AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag gegen Anhörung im Verfassungs- und Bezirks­aus­schuss der BürgerschaftAnhörung kann ungeachtet der Beanstandung stattfinden

Das Hamburgische Verfas­sungs­gericht hat heute einen Eilantrag der Hamburger AfD-Fraktion abgelehnt, die im einstweiligen Rechtsschutz eine für morgen geplante Exper­te­n­an­hörung im Verfassungs- und Bezirks­aus­schusses der Hamburgischen Bürgerschaft verhindern wollte. Grund dafür waren Unstimmigkeiten im Ausschuss darüber, wie viele Sachverständige die einzelnen Fraktionen benennen können. Die Anhörung bezieht sich auf das Thema „Klares Bekenntnis zur Bekämpfung des Natio­nal­so­zi­a­lismus, Antisemitismus und Extremismus sowie zur Förderung des Ehrenamts auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg“.

Im Vorfeld hatte die AfD-Fraktion zwei sog. Auskunfts­personen benannt, während ihr nach einer in der letzten Ausschuss­sitzung am 17. Dezember 2021 getroffenen Mehrheits­ent­scheidung ebenso wie den anderen Opposi­ti­o­ns­frak­tionen lediglich die Benennung eines Experten oder einer Expertin zugestanden wurde.

Gleich­be­rechtigte Teilhabe an parla­men­ta­rischen Willensbildung verletzt?

Die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Walczak haben daraufhin am 6. Januar 2022 ein sog. Organ­streit­ver­fahren vor dem Hamburgischen Verfas­sungs­gericht eingeleitet. Damit beanstanden sie, dass über die Anzahl der Auskunfts­personen unter dem Tages­ord­nungspunkt „Verschiedenes“ ohne ausdrückliche Bezeichnung des Beschluss­ge­gen­stands in der Tagesordnung abgestimmt wurde und machen geltend, dass dieses Vorgehen sie in der von Art. 7 Abs. 1 HV geschützten gleich­be­rech­tigten Teilhabe an der parla­men­ta­rischen Willensbildung verletze.

Lediglich Verfahren der Beschluss­fassung gerügt - Anhörung kann stattfinden

Nach der Entscheidung über einen am 6. Januar 2022 zugleich gestellten Eilantrag kann die morgige Anhörung ungeachtet dieser Beanstandung stattfinden, denn gerügt wird damit lediglich das Verfahren der Beschluss­fassung, nicht aber deren Folge: Dass die nach einer Proporzregelung festgelegte Zahl der Sachver­ständigen je Fraktion verfas­sungs­mäßige Rechte der Antragsteller verletze, machen diese nicht geltend. Hinzu kommt, dass alle Ausschuss­mit­glieder mit Ausnahme des für die AfD-Fraktion teilnehmenden Abgeordneten für die getroffene Regelung gestimmt haben, so dass die Abstimmung aller Voraussicht nach auch bei einer vorherigen Bekanntgabe des Abstim­mungs­ge­gen­stands nicht anders ausgefallen wäre.

Quelle: Hamburgisches Verfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31283

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI