18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.
ergänzende Informationen

Finanzgericht Münster Urteil28.02.2012

FG Münster zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines befristet versetzten BeamtenZeitlich befristete Versetzung ist nicht als bloße vorübergehende Auswärt­s­tä­tigkeit anzusehen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Polizeibeamter, der zeitlich befristet an ein Polizei­aus­bil­dungs­in­stitut versetzt ist, dort seine regelmäßige Arbeitsstätte hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als Polizeibeamter an einem Polizei­aus­bil­dungs­in­stitut tätig. Seine Versetzung war zunächst auf vier Jahre befristet und wurde mehrfach verlängert, zuletzt auf insgesamt fast 13 Jahre. Das Finanzamt berücksichtigte bei den Werbungskosten nur die Entfernungspauschale in Höhe von ,30 Euro pro Entfer­nungs­ki­lometer, während der Kläger Fahrtkosten in Höhe von ,30 Euro pro gefahrenem Kilometer in Abzug bringen wollte.

Bei Werbungskosten kann nur Entfer­nungs­pau­schale berücksichtigt werden

Das Finanzgericht Münster ließ lediglich die Entfer­nungs­pau­schale zu, weil das Ausbil­dungs­in­stitut die regelmäßige Arbeitsstätte des Klägers darstelle. Er sei nicht an mehreren Dienststellen tätig und auch nicht lediglich abgeordnet, sondern vielmehr versetzt worden. Die zeitlichen Befristungen führten nicht dazu, dass der Kläger eine bloß vorübergehende Auswärt­s­tä­tigkeit ausübe. Die Kreis­po­li­zei­behörde, bei der der Kläger ursprünglich beschäftigt gewesen sei, könne nicht als seine regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden.

Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14983

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI