15.11.2024
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Finanzgericht Münster Gerichtsbescheid21.07.2014

Kein Werbungs­kos­te­nabzug für Computer­zeit­schriftenArtikel in Computer­zeit­schriften dienten nicht in erster Linie der Vermittlung von Fachwissen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für Computer­zeit­schriften keine Werbungskosten darstellen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls machte in seiner Einkom­men­steu­e­r­er­klärung Kosten für Compu­ter­zeit­schriften (PC-Magazin, PC-Welt, c´t, ELV) als Fachliteratur geltend. Gegen die Versagung dieser Kosten wandte er sich mit der Begründung, dass seine Tätigkeit als Netzwerk­ad­mi­nis­trator in einem weltweit operierenden Unternehmen die ständige Fortbildung im IT-Bereich erfordere.

Überwiegende berufliche Verwendung der Zeitschriften nicht ausreichend dargelegt

Dieser Auffassung folgte das Finanzgericht Münster nicht und wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht ausreichend dargelegt, dass er die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich verwendet habe. Der allgemeine Hinweis auf die Notwendigkeit von Weiterbildung genüge hierfür nicht. Nach einer Begutachtung aktueller Ausgaben der benannten Zeitschriften kam das Gericht zu dem Schluss, dass diese zu einem beachtlichen Teil Artikel enthielten, die auch für private Computernutzer von Interesse seien, etwa in Bezug auf Computerspiele oder E-Bay-Verkäufe. Auch die Artikel, die sich mit Fragen der Programmierung befassen, seien gleichermaßen für den Privatgebrauch von Interesse und in einer für Laien verständlichen Sprache abgefasst. Sie dienten daher nicht in erster Linie der Vermittlung von Fachwissen.

Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online

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