Dokument-Nr. 12578
Permalink https://urteile.news/
- BFH: Aufwendungen für immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbarBundesfinanzhof, Urteil02.09.2010, VI R 11/09
- BFH erleichtert den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche BelastungenBundesfinanzhof, Urteil11.11.2010, VI R 17/09 und VI R 16/09
- Alternative Heilbehandlung – Strenge Anforderungen für steuerliche BerücksichtigungFinanzgericht Münster, Urteil16.06.2010, 10 K 1655/09 E
Finanzgericht Münster Urteil06.09.2011
FG Münster: Kosten für Badekur nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbarAnwendungen, die lediglich der Gesundheitsvorsorge finden keine steuerliche Berücksichtigung
Kosten für eine Badekur, bei der keine laufende ärztliche Überwachung stattfindet, stellen keine außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) dar. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls unternahm gemeinsam mit seiner Ehefrau eine Reise in einen Kurort und machte Aufwendungen der Ehefrau für Kuranwendungen (Thermalbäder, Wassergymnastik, Rückenschule), Unterkunft und Verpflegung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Während des Aufenthalts hatte die Ehefrau zwei Mal einen Kurarzt aufgesucht, der ihr die Anwendungen empfohlen hatte. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht.
Anzuerkennende Kurreise liegt nur in Zusammenhang mit laufender ärztlicher Überwachung des Patienten am Kurort vor
Das Finanzgericht Münster erkannte die Kosten ebenfalls nicht als außergewöhnliche Belastungen an, da es sich um eine Erholungsreise gehandelt habe. Die Anwendungen hätten nicht der Linderung konkreter Krankheiten, sondern lediglich der Gesundheitsvorsorge und der Steigerung des Wohlbefindens gedient. Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen sei zwar nach neuerer BFH-Rechtsprechung kein vorheriges amtsärztliches Attest mehr erforderlich, jedoch liege eine anzuerkennende Kurreise nur dann vor, wenn eine laufende ärztliche Überwachung des Patienten am Kurort erfolge. Eine bloße ärztliche Beratung ohne schriftlichen Kurplan genüge dafür nicht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12578
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.