21.11.2024
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Finanzgericht Hamburg Beschluss14.12.2018

Sind Surf- und Segelkurse als umsatz­steu­er­freier Schul- bzw. Hochschul­un­terricht anzusehen?FG Hamburg erbittet Vorab­ent­scheidung des EuGH

Das Finanzgericht Hamburg hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Wege des Vorab­entscheidungs­verfahrens die Frage vorgelegt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Surf- und Segelkurse nach der Mehrwert­steuer­system­richtlinie von der Umsatzsteuer befreit sind.

Der Kläger des zugrunde liegenden Ausgangs­ver­fahrens betrieb in den Streitjahren eine Surf- und Segelschule. Seine Kurse wurden überwiegend von Privatpersonen, aber auch von Schulklassen im Rahmen von Klassenreisen gebucht und waren insoweit teilweise Bestandteil des Sport­un­ter­richts. Ferner nahmen Hochschul­gruppen an den Kursen teil, etwa im Rahmen der Sport­leh­rer­aus­bildung. Für die Kursteilnehmer bot der Kläger auch Übernach­tungs­mög­lich­keiten an. Er war der Ansicht, dass seine Kurse nebst Beher­ber­gungs­leis­tungen nach nationalem und nach Unionsrecht von der Umsatzsteuer befreit seien.

FG verneint grundsätzlich Steuerbefreiung nach nationalem Recht

Das Finanzgericht Hamburg verneinte eine Steuerbefreiung nach nationalem Recht, hielt aber eine Berufung des Klägers auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, j oder h der Mehrwert­steu­er­sys­tem­richtlinie für möglich. Danach befreien die Mitgliedstaaten u.a. von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschul­un­terricht sowie eng damit verbundene Dienst­leis­tungen durch private, vom Mitgliedsstaat anerkannte Einrichtungen von der Umsatzsteuer.

Finanzgerichte sprechen zum Teil weitreichende Steuer­be­freiungen aus

Der Begriff des Schul- und Hochschul­un­ter­richts wird vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)herkömmlich weit verstanden. Auf dieser Grundlage haben Finanzgerichte zum Teil sehr weitreichende Steuer­be­freiungen ausgesprochen, beispielsweise für den Unterricht von Tango-Lehrern.

Fällt Surf- und Segelunterricht unter unions­recht­lichen Begriff des Schul- und Hochschul­un­ter­richts?

Das Finanzgericht Hamburg hat Zweifel, ob die Steuerbefreiung nach Unionsrecht derart weit ausgelegt werden kann. Er will deshalb u.a. vom EuGH wissen, ob Surf- und Segelunterricht unter den unions­recht­lichen Begriff des Schul- und Hochschul­un­ter­richts fällt und ob es dafür ausreichend ist, wenn er an mindestens einer Schule oder Hochschule des Mitgliedstaates angeboten wird.

Quelle: Finanzgericht Hamburg, ra-online (pm/ab)

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