21.11.2024
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil09.01.2014

Keine Riester-Förderung für Beamte ohne fristgemäße Einwilligung in elektronische Übermittlung von BesoldungsdatenFür Besol­dungs­emp­fänger geforderte Einwilligungs­erklärung ist feststehende Voraussetzung für Gewährung der Alters­vorsorge­zulage

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte sich mit der für eine große Anzahl von Verfahren bedeutsamen Frage zu befassen, inwiefern die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige Bundes­versicherungs­anstalt für Angestellte (heute Deutsche Renten­ver­si­cherung Bund) zum Ausschluss der Alters­vorsorge­zulage (so genannte Riester-Förderung) führen kann.

Nach Auffassung der Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg handelt es sich bei der in § 10 a Einkom­men­steu­er­gesetz für Besol­dungs­emp­fänger geforderten Einwil­li­gungs­er­klärung um eine konstitutive Voraussetzung für die Gewährung der Alters­vor­sor­ge­zulage. Liegt die Einwilligung nicht spätestens zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres vor, das auf das Beitragsjahr folgt, besteht demnach kein Anspruch auf die Zulage und ist die Zulagestelle bis zur Grenze der Verjährung (vier Jahre) befugt, die möglicherweise zunächst ohne weitere Prüfung gewährte Zulage zurückzubuchen.

Fehlende rechtzeitige Einwilligung kann weder durch rückwirkende Frist­ver­län­gerung noch im Wege der Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand geheilt werden

Hat ein Beamter die Einwilligung gegenüber seiner Bezügestelle nicht rechtzeitig erklärt, kann dies dem Urteil zufolge weder durch eine rückwirkende Frist­ver­län­gerung noch im Wege der Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand geheilt werden. Die dagegen weiter geltend gemachten verfas­sungs­recht­lichen Bedenken vermochten die Richterinnen und Richter nicht zu teilen. Die Entscheidung ist nur für diejenigen Zulage­be­rech­tigten bedeutsam, die nicht in der inländischen gesetzlichen Renten­ver­si­cherung pflicht­ver­sichert sind.

Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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