21.11.2024
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Urteil13.06.2007Finanzgericht Berlin-Brandenburg7 K 5216/05 B
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil13.06.2007

Erstes Finanzgerichts-Urteil zur "Riester-Zulage"

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat bundesweit erstmals über die Alters­vor­sor­ge­zulage im Rahmen der sogenannten "Riester-Rente" entschieden.

Nach dem Alters­ver­mö­gens­gesetz haben in der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung Pflicht­ver­si­cherte Anspruch auf eine solche Alters­vor­sor­ge­zulage zu ihren Alters­vor­sor­ge­bei­trägen. Die Zulage wird gewährt, wenn die Steuer­pflichtigen die Alters­vor­sor­ge­beiträge auf einen auf ihren Namen lautenden Vertrag leisten, der nach § 5 des Alters­vor­sor­ge­verträge-Zerti­fi­zie­rungs­ge­setzes zertifiziert ist, oder Beiträge im Rahmen der betrieblichen Alters­ver­sorgung erbringen.

Auch Ehegatten von in dieser Weise begünstigten Personen, die selbst eigentlich nicht begünstigt sind, können die Alters­vor­sor­ge­zulage in Anspruch nehmen, aber nur dann, wenn sie einen entsprechend zertifizierten Vertrag abgeschlossen haben. Zahlen diese nur über ihren Ehegatten zulage­be­rech­tigten Steuer­pflichtigen Beiträge in ihre eigene betriebliche Alters­ver­sorgung ein, besteht kein Zulageanspruch. Aus diesem Grund wies das Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Klage einer Tierärztin ab, die nicht selbst Mitglied der gesetzlichen Pflicht­ver­si­cherung war, deren Ehemann jedoch zum begünstigten Personenkreis gehörte. Diese Klägerin hatte aber selbst keinen zertifizierten Alters­vor­sor­ge­vertrag abgeschlossen .

Die Klägerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt, so dass in letzter Instanz der Bundesfinanzhof in München zu entscheiden haben wird (Az. X R 33/07).

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FinG Berlin-Brandenburg vom 15.10.2007

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