18.10.2024
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil16.01.2019

Mindest­lohn­gesetz gilt auch für ausländische Transport­unternehmenPflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstößt weder gegen Europarecht noch gegen Verfas­sungsrecht

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen zweier polnischer Speditionen gegen die Geltung des Mindest­lohn­ge­setzes zurückgewiesen und damit zugleich die Kontroll­be­fugnisse der Zollbehörden gegenüber nur vorübergehend im Inland tätigen Transport­unternehmen bestätigt.

Das Mindest­lohn­gesetz ordnet an, dass Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet sind, ihren im Inland beschäftigten Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen.

FG bejaht Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die umstrittene Frage, ob dies auch dann gilt, wenn die Tätigkeit im Inland nur kurze Zeit andauert, wie das bei ausländischen Fernfahrern der Fall sein kann, bejahten. Aus Sicht des Gerichts verstößt die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns weder gegen Europarecht noch gegen Verfas­sungsrecht.

Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)

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