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Gerichtshof der Europäischen Union Urteil13.11.2014
EuGH: Lebensmitteleinzelhändel darf bei mit Salmonellen kontaminiertem Fleisch sanktioniert werdenFrischfleisch muss das für Salmonellen geltende mikrobiologische Kriterium auf allen Vertriebsstufen einschließlich des Einzelhandels erfüllen
Lebensmitteleinzelhändlern kann eine Sanktion auferlegt werden, wenn das von ihnen verkaufte frische Geflügelfleisch mit Salmonellen kontaminiert ist. Auch wenn der Einzelhändler nur auf der Vertriebsstufe tätig ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall leitet die Klägerin eine österreichische Filiale einer im Lebensmitteleinzelhandel tätigen Gesellschaft. Im Jahr 2012 wurde in der Filiale von einem Organ der Lebensmittelaufsicht eine Probe von vakuumierter frischer Putenbrust gezogen, die von einem anderen Unternehmen produziert und verpackt worden war (Filiale war nur auf der Vertriebsstufe tätig). Die Probe war mit Salmonellen kontaminiert und daher „für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet“ im Sinne des Unionsrechts*. Die österreichischen Behörden leiteten gegen die Klägerin ein Verfahren wegen Nichtbeachtung lebensmittelrechtlicher Vorschriften ein und verhängten gegen sie eine Geldstrafe. Dagegen wendet sie sich vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol, der deshalb wissen möchte, wie weit die Verantwortlichkeit von Lebensmittelunternehmern reicht, die nur auf der Vertriebsstufe tätig sind.
Mikrobiologisches Kriterium muss auf allen Vertriebsstufen erfüllt werden
Vom Unionsrecht erfasstes frisches Geflügelfleisch** muss das für Salmonellen geltende mikrobiologische Kriterium auf allen Vertriebsstufen einschließlich des Einzelhandels erfüllen. Insoweit weist der Gerichtshof darauf hin, dass das mikrobiologische Kriterium für „in Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der Haltbarkeitsdauer“ gilt***. Der Begriff „in Verkehr gebrachte Erzeugnisse“ erfasst Lebensmittel (wie frisches Geflügelfleisch), die zum Zweck ihres Verkaufs, ihres Vertriebs oder anderer Formen der Weitergabe, wozu auch der Einzelhandel gehört, aufbewahrt werden. Müsste das mikrobiologische Kriterium nicht auf allen Vertriebsstufen (einschließlich des Einzelhandels) eingehalten werden, liefe dies zudem darauf hinaus, eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts, nämlich ein hohes Schutzniveau der Gesundheit der Bevölkerung, zu konterkarieren.
Verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen im Unionsrecht vorgesehen
Der Gerichtshof stellt überdies fest, dass auch Lebensmittelhändlern, die allein auf der Vertriebsstufe tätig sind, eine Sanktion wegen Inverkehrbringens eines Lebensmittels, das das mikrobiologische Kriterium nicht erfüllt, auferlegt werden kann. Denn die Mitgliedstaaten müssen nach dem Unionsrecht bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsehen. Die im österreichischen Recht bestehende Regelung über Geldstrafen kann dazu beitragen, das grundlegende Ziel des Lebensmittelrechts (ein hohes Schutzniveau der Gesundheit der Bevölkerung) zu erreichen, wobei das vorlegende Gericht jedoch sicherzustellen hat, dass diese Regelung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
Erläuterungen
* Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31, S. 1).
**Es handelt sich im Wesentlichen um Hähnchen, Legehennen und Truthühner (vgl. Anhang I der Verordnung [EG] Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern [ABl. L 325, S. 1]).
***Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (ABl. L 338, S.1) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1086/2011 der Kommission vom 27. Oktober 2011 (ABl. L 281, S. 7).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ ra-online
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