18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil20.07.2009

Bayerischer VGH: Für Arbeitgebers besteht Beitragspflicht zur Insol­venz­si­cherung bei betrieblicher Alters­ver­sorgungRegelung zum Schutz des Arbeitnehmers vor Verlust der Betriebsrente bei Insolvenzfall des Arbeitgebers

Die Beitragspflicht eines Arbeitsgebers zur Insol­venz­si­cherung besteht auch dann, wenn die betriebliche Alters­ver­sorgung in Form einer kongruent rückgedeckten und an die Arbeitnehmer verpfändeten unmittelbaren Versor­gungs­zusage ausgestaltet ist. Das hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden.

Die Klägerin, ein großes deutsches Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen, will mit ihrer Klage eine Reduzierung ihres Insol­venz­si­che­rungs­beitrags erreichen. Sie führt die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zum Teil in Gestalt unmittelbarer Versor­gungs­zusagen durch. Für einen Teil dieser Versor­gungs­zusagen hat sie sog. Rückde­ckungs­ver­si­che­rungen abgeschlossen und die Ansprüche auf Leistungen aus diesen Rückde­ckungs­ver­si­che­rungen an die versor­gungs­be­rech­tigten Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene verpfändet.

Formen zur Absicherung des arbeit­ge­be­rischen Insol­venz­risikos

Um die Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers vor dem Verlust der Betriebsrente zu schützen, hat der Gesetzgeber im Betrie­bs­ren­ten­gesetz Regelungen vorgesehen, nach denen die Arbeitgeber in bestimmten Fällen verpflichtet sind, Beiträge zu einer Insol­venz­si­cherung der betrieblichen Alters­ver­sorgung zu leisten. Das Betrie­bs­ren­ten­gesetz sieht mehrere Formen der Absicherung des arbeit­ge­be­rischen Insol­venz­risikos vor. Davon führen nur drei (Pensionskasse, Direkt­ver­si­cherung und Pensionsfond) zu einem unmittelbaren Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber der Versicherung. Für diese Absiche­rungs­formen besteht deshalb keine bzw. eine deutlich reduzierte Beitragspflicht nach dem Betrie­bs­ren­ten­gesetz. Die von der Klägerin gewählte Form der Absicherung ihres Insol­venz­risikos fällt nach Auffassung des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs nicht darunter.

Der Umstand, dass die Klägerin ihre Ansprüche aus der kongruenten Rückde­ckungs­ver­si­cherung an den jeweiligen Arbeitnehmer verpfändet hat, verleiht diesem keine einem Versi­che­rungs­nehmer oder Bezugs­be­rech­tigten vergleichbare Position.

kein Verstoß gegen den Gleich­heits­grundsatz

Nach Auffassung des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs ist die betriebliche Alters­ver­sorgung, die durch kongruent rückgedeckte unmittelbare Versor­gungs­zusagen erfolgt, deshalb auch beitrags­pflichtig, wenn die Leistungen aus der Rückde­ckungs­ver­si­cherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Darin liege kein Verstoß gegen den Gleich­heits­grundsatz, auch wenn die Verpfändung dem Arbeitnehmer immerhin eine Aussicht auf den Erwerb eines künftigen Anspruchs gebe. Durch das vom Gesetzgeber gewählte Beitrags­ver­fahren sei sichergestellt, dass die bestehenden Risiken mit einem niedrigen Verwal­tungs­aufwand solidarisch auf eine große Gemeinschaft verteilt werden. Dies rechtfertige etwaige Einschränkungen der Beitrags­ge­rech­tigkeit durch den Gesetzgeber im Einzelfall.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen VGH vom 30.07.2009

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8231

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI