21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 17486

Drucken
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil21.11.2013

Pisten­sper­rungen nur bei Pisten­präparierungen rechtmäßigPisten­sper­rungen für Tourengänger im Skigebiet "Garmisch-Classic" müssen beseitigt werden

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat festgestellt, dass der Freistaat Bayern verpflichtet war, im Skigebiet „Garmisch-Classic“ die Beseitigung der errichteten Pisten­sper­rungen für Tourengeher - mit Ausnahme von Sperrungen wegen Pisten­prä­pa­rierung - anzuordnen.

In dem vorzuliegenden Fall hatte eine Pistenbetreiberin während der vergangenen Skisaison mehrere Skipisten (Hausberg-, Kreuzeck- und Oster­fel­der­gebiet) für Skitourengeher gesperrt. Ein Skitourengeher erhob daraufhin Klage mit dem Ziel, den Freistaat Bayern zum Einschreiten gegen die Pistensperrungen zu verpflichten. Das Verwal­tungs­gericht entschied, dass die Sperrungen - mit Ausnahme der Zeiten der Pistenpräparierung - beseitigt werden müssten. Im Berufungs­ver­fahren wollte der Kläger eine weitergehende Einschränkung der Pisten­sper­rungen, die Pisten­be­treiberin hingegen die Aufhebung der Besei­ti­gungs­ver­pflichtung erreichen. Die Berufungen sowohl des Klägers als auch der Pisten­be­treiberin blieben erfolglos. Das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts wurde bestätigt.

Pisten­be­treiberin verstieß gegen Natur­schutz­gesetz

Nach Auffassung des BayVGH bleiben präparierte Skipisten trotz der Umgestaltungen, die sie durch die Pistenbetreiber erfahren (z.B. die Errichtung von Seilbahnen), Teile der freien Natur. Die Pisten­be­treiberin habe nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz während des allgemeinen Skibetriebs keine Sperrungen der Skipisten für Tourengeher vornehmen dürfen. Die Beseitigung der Sperren sei auch im Interesse der erholungs­su­chenden und Wintersport treibenden Bevölkerung erforderlich gewesen. Das Ermessen der Natur­schutz­behörde, gegen die unzulässigen und für Erholungs­su­chende nicht nur unbedeutenden Sperren in der freien Natur vorzugehen, sei im Hinblick auf das in der Bayerischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Naturgenuss auf Null reduziert gewesen. Daher sei die Berufung der Pisten­be­treiberin zurückzuweisen gewesen.

Bei Pisten­prä­pa­rierunge ist die Absperrung erforderlich

Anders sei die Rechtslage betreffend die Sperrungen der Skipisten für alle Pistennutzer während der gefahrvollen Pisten­prä­pa­rierung. Das Grundrecht auf Naturgenuss bzw. das Betretungsrecht der freien Natur gebe dem Erholungs­su­chenden kein Recht, auf die Arbeits- und Betriebsabläufe eines Pisten­be­treibers Einfluss zu nehmen, soweit diese sich im Rahmen des Üblichen hielten. Der Kläger habe daher keinen Anspruch darauf, dass bei Sperrungen wegen Pisten­prä­pa­rierung Abfahrten zu verschiedenen Parkplätzen offen blieben.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17486

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI