15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 6571

Drucken
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss07.08.2008

Nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis kann in einem anderen EU-Staat eine neue Fahrerlaubnis nur erworben werden, wenn kein deutscher Wohnsitz eingetragen istEU-Führerschein setzt ausländischen Wohnsitz voraus

Eine nach voraus­ge­gangenem inländischen Fahrer­laub­nis­entzug in einem anderen EU-Staat ausgestellte neue Fahrerlaubnis hat im Bundesgebiet keine Gültigkeit, wenn in ihr ein inländischer Wohnsitz eingetragen ist. Dies hat der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof entschieden.

War dem Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis diese entzogen worden und hat ihm anschließend ein anderer EU-Mitgliedstaat (hier Tschechien) eine Fahrerlaubnis ausgestellt, in der aber ein Wohnort im Bundesgebiet eingetragen ist, so entfaltet diese ausländische EU-Fahrerlaubnis nach zwei Entscheidungen des Bayerischen Verwal­tungs­ge­richtshofs keine Rechtswirkungen im Bundesgebiet.

Fahrer verwirklicht den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Der ausländische Staat hätte nämlich eine Fahrerlaubnis nur erteilen dürfen, wenn der Fahrerlaubnis-Bewerber für eine gewisse Dauer dort seinen Wohnsitz gehabt hätte. Der Inhaber einer solchen ausländischen Fahrerlaubnis verwirklicht nach Auffassung des V von dem Augenblick an, in dem er von ihr im Bundesgebiet Gebrach macht - zumindest objektiv - den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Dazu muss ihm die Fahrer­laub­nis­behörde den (neuen) Führerschein auch nicht erst entziehen. Die Rechtsfolge ergibt sich vielmehr unmittelbar aus der Fahrer­laub­nis­ver­ordnung (§ 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3). Sofern eine Entziehung gleichwohl verfügt worden ist, ist eine hiergegen erhobene Klage mangels Rechts­schutz­be­dürf­nisses unzulässig. Am Ergebnis des "Nicht-Fahren-Dürfens" würde sich nämlich nichts ändern.

Mit den beiden Entscheidungen des Verwal­tungs­ge­richtshofs unterlagen zwei Autofahrer aus der Oberpfalz. Sie wehrten sich dagegen, dass Ihnen die zuständigen Landratsämter jeweils den Gebrauch ihrer - nach voraus­ge­gangenem Führer­schei­n­entzug in Deutschland - in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet untersagt hatten. Der Untersagung zu Grunde lag ein negatives medizi­nisch­psy­cho­lo­gisches Gutachten bzw. die Weigerung, eine MPU-Begutachtung überhaupt durchführen zu lassen.

VGH setzt Rechtsprechung des EuGH um

Die Entscheidungen des Verwal­tungs­ge­richtshofs stellen eine konsequente Anknüpfung an die "Führerschein-Rechtssprechung" des Europäischen Gerichtshofes dar. In seinen Urteilen hatte der EuGH ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten die Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis ablehnen können, wenn sich u.a. aufgrund der Angaben im Führerschein ergibt, dass der Inhaber, dem vorher im Inland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstel­ler­staates hatte.

Erläuterungen
Beschlüsse

vom 7. August 2008, Az. 11 ZB 07.1259 und

vom 11. August 2008, Az. 11 CS 08.832

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 22.08.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6571

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI