21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Müllwagen beim Abholden der Mülltonnen.

Dokument-Nr. 28160

Drucken
Urteil28.11.2019BundesverwaltungsgerichtBVerwG 7 C 8.18, BVerwG 7 C 9.18, BVerwG 7 C 10.18
Vorinstanz:
  • Vorinstanzen zu BVerwG 7 C 8.18 VG München, M 17 K 13.1047 - Urteil vom 16. Oktober 2014 - VGH München, 20 B 17.282 - Urteil vom 12. Oktober 2017 - Vorinstanzen zu BVerwG 7 C 9.18 VG München, M 17 K 13.377 - Urteil vom 16. Oktober 2014 - VGH München, 20 B 17.283 - Urteil vom 12. Oktober 2017 - Vorinstanzen zu BVerwG 7 C 10.18 VG Ansbach, AN 11 K 12.01693 - Urteil vom 23. Januar 2013 - VGH München, 20 BV 16.8 - Urteil vom 12. Oktober 2017 -
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil28.11.2019

Untersagungen gewerblicher Altpa­pier­samm­lungen rechtswidrigAbfallbehörde darf bestehende gewerbliche Altpa­pier­sammlung nicht zugunsten eines öffentlich-rechtlichen Entsor­gungs­trägers untersagen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Abfallbehörde eine bestehende gewerbliche Altpa­pier­sammlung nicht mit dem Ziel untersagen darf, dem öffentlich-rechtlichen Entsor­gungs­träger die Vergabe dieser Entsorgungs­leistungen zu ermöglichen.

In den beiden betroffenen bayerischen Landkreisen hatten allein die Klägerinnen seit 1992 bzw. 2008 im Holsystem Altpapier gesammelt. Die Untersagungen erfolgten im Hinblick auf die geplante bzw. bereits ins Werk gesetzte Neueinführung von Altpa­pier­samm­lungen (Holsystem) in Verantwortung der Landkreise.

BVerwG hebt Unter­sa­gungs­be­scheide auf

Der Verwal­tungs­ge­richtshof bestätigte die Untersagungen. Auf die Revisionen der Klägerinnen änderte das Bundes­ver­wal­tungs­gericht die Urteile und hob die Unter­sa­gungs­be­scheide auf. Anders als bei neu hinzutretenden gewerblichen Sammlungen habe sich der öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger auf Bestands­samm­lungen eingestellt, so dass seine Funkti­o­ns­fä­higkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werde. Die Vergabe von Entsor­gungs­leis­tungen durch den öffentlich-rechtlichen Entsor­gungs­träger werde in dieser Situation nicht erheblich erschwert oder unterlaufen. Die Abfallbehörde sei nicht berechtigt, dem öffentlich-rechtlichen Entsor­gungs­träger zu ermöglichen, die von privaten Unternehmen gesammelten Altpapiermengen allein mit Blick auf eine Vergabe an sich zu ziehen. Das Kreis­l­auf­wirt­schafts­gesetz sehe nicht vor, den Wettbewerb im Markt durch einen Wettbewerb um einen Markt im Sinne eines "Systemwechsels" zu ersetzen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28160

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI