18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil21.11.2013

Anwohner dürfen bei Verzögerungen eines abschnitts­weisen Ausbaus einer Bahnstrecke nicht unzumutbar hohen Lärmbelastungen ausgesetzt werdenTeilerfolg für Kläger im Streit um Bahnlärm in Oldenburg

Bei einem abschnitts­weisen Ausbau einer Bahnstrecke sind die Lärmschutz­belange der Anwohner in Folge­ab­schnitten so zu berücksichtigen, dass diese nicht infolge von Verzögerungen beim weiteren Ausbau in der Zwischenzeit in unbilliger Weise einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer von Wohnhäusern, die im Stadtgebiet von Oldenburg an der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven liegen. Sie wenden sich gegen die Planfest­stellung für den zweigleisigen Ausbau von zwei nördlich von Oldenburg gelegenen Teilstrecken der Eisen­bahn­strecke Oldenburg-Wilhelmshaven. Diese Eisen­bahn­strecke soll in mehreren Abschnitten ertüchtigt werden, um eine leistungsfähige Hinter­land­an­bindung des mittlerweile in Betrieb genommenen Tiefseehafens „JadeWeserPort“ sicherzustellen. Die Kläger befürchten insbesondere aufgrund der Wieder­her­stellung der durchgängigen Zweigleisigkeit der Strecke eine unzumutbare Zunahme des Schienenlärms auch entlang der Bahnstrecke im Stadtgebiet von Oldenburg.

Feststellung der Rechts­wid­rigkeit und Nicht­voll­zieh­barkeit der Planfest­stel­lungs­be­schlüsse erfolglos

Die in erster Linie erstrebte Aufhebung oder Feststellung der Rechts­wid­rigkeit und Nicht­voll­zieh­barkeit der angefochtenen Planfest­stel­lungs­be­schlüsse haben die Kläger nicht erreicht. Das Eisenbahn-Bundesamt durfte Alter­na­tiv­trassen, die sich schon in den Planabschnitten von Varel bis Rastede völlig von der Bestandsstrecke lösen und im Ergebnis auch Oldenburg weiträumig umfahren, schon aufgrund einer Grobanalyse ablehnen. Die Bewertung einer Güterumfahrung der Stadt Oldenburg entlang der Autobahn A 29 spielte im Klageverfahren keine Rolle, da mit den angefochtenen Planungen keine Vorfestlegung in dieser Hinsicht verbunden ist. Die Kläger können jedoch verlangen, dass das Eisenbahn- Bundesamt nochmals über die Gewährung von Lärmschutz für den Überg­angs­zeitraum bis zur Realisierung des Streckenausbaus im Abschnitt Oldenburg entscheidet. Dabei muss insbesondere die Bedeutung der Nachtruhe berücksichtigt werden.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17233

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI