18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil25.03.2015

Schutz von Betriebs- und Geschäfts­geheimnissen schließt Presse­auskunfts­ansprüche gegenüber staatlicher Liegenschafts­verwaltung nicht zwingend ausBundesanstalt für Immobi­lien­aufgaben muss Presse Auskunft über Mietvertrag mit dem Mode­messe­veranstalter "Bread & Butter" erteilen

Pressevertreter können bei überwiegendem Informations­interesse von der staatlichen Liegenschafts­verwaltung Auskunft auch über Sachverhalte verlangen, die dem Schutz von Betriebs- und Geschäfts­geheimnissen unterliegen. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesrepublik Deutschland und das beigeladene Land Berlin waren jeweils Eigentümer von Teilflächen des Flughafens Tempelhof. Im Anschluss an die Schließung des Flughafens schlossen sie mit der ebenfalls beigeladenen BREAD & butter GmbH & Co. KG einen privat­recht­lichen Mietvertrag über Teile des ehemaligen Flugha­fen­ge­ländes zur Durchführung von zwei etwa vierwöchigen Modemessen pro Jahr. Der Kläger, ein Journalist, begehrte von der beklagten Bundesanstalt für Immobi­lien­aufgaben (BImA) u.a. Auskunft über die Höhe des Mietzinses sowie weitere Vertrags­be­stim­mungen. Nach Verweigerung der Auskunft hat der Kläger Klage erhoben, auf die im Berufungs­ver­fahren das Oberver­wal­tungs­gericht Münster die BImA verurteilt hat, dem Kläger Auskunft über die betroffenen Bestimmungen des Mietvertrags zu erteilen.

Presse­ver­tretern steht verfas­sungs­un­mit­telbarer Anspruch auf Auskunft­s­er­teilung zu

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat die Revisionen der BImA und der BREAD & butter GmbH & Co. KG zurückgewiesen. Zwar hat das Oberver­wal­tungs­gericht zu Unrecht das Landes­pres­se­gesetz für anwendbar gehalten. Die Regelung von Presse­aus­kunfts­pflichten obliegt in Bezug auf das Bundes­lie­gen­schaftswesen ebenso wie bei anderen dem Bund zugewiesenen Sachmaterien nicht den Gesetzgebern der Länder, sondern dem Bundes­ge­setzgeber. Das angefochtene Berufungsurteil stellt sich jedoch im Ergebnis als richtig dar. Da der Bundes­ge­setzgeber bislang keine Regelungen zu Presse­aus­kunfts­pflichten getroffen hat, steht - wie das Bundes­ver­wal­tungs­gericht bereits im Februar 2013 entschieden hat - Presse­ver­tretern ein verfas­sungs­un­mit­telbarer Anspruch auf Auskunft­s­er­teilung zu, soweit nicht berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen. Im vorliegenden Fall überwiegt das Infor­ma­ti­o­ns­in­teresse des Klägers als Pressevertreter die Vertrau­lich­keits­in­teressen der übrigen Beteiligten. Anhand der betroffenen Vertrags­be­stim­mungen wird dem Kläger ermöglicht, sich ein Urteil über die Wirtschaft­lichkeit der Vermietung an die BREAD & butter GmbH & Co. KG zu bilden. Dem kommt deshalb besonderes Gewicht zu, weil in der Öffentlichkeit angesichts bestimmter Umstände des Entschei­dungs­ver­fahrens Zweifel an der Wirtschaft­lichkeit der Vermietung artikuliert worden sind. Der Schutz von Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nissen, dem die betroffenen Vertrags­be­stim­mungen unterliegen, muss dahinter zurückstehen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20823

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI