15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Dokument-Nr. 17259

Drucken
Urteil27.11.2013BundesverwaltungsgerichtBVerwG 6 A 5.13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • jM 2014, 252 (Pino Bosesky)juris - Die Monatszeitschrift (jM), Jahrgang: 2014, Seite: 252, Entscheidungsbesprechung von Pino Bosesky
  • ZD 2014, 430Zeitschrift für Datenschutz (ZD), Jahrgang: 2014, Seite: 430
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil27.11.2013

Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des BND über Uwe BarschelBenutzung und Einsichtnahme von Akten besteht nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind

Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig hat die Klage eines Journalisten abgewiesen, der vom Bundes­nachrichten­dienst die Nutzung der dort vorhandenen Unterlagen zu Uwe Barschel in Form von Einsicht und Herstellung von Kopien begehrt hatte.

Das Bunde­s­a­r­chiv­gesetz, auf das der Kläger seinen Anspruch in erster Linie gestützt hatte, ermöglicht zwar jedermann eine Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient hat. Dies gilt jedoch nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind.

Unterlagen sind noch nicht älter als 30 Jahre

Das Bunde­s­a­r­chiv­gesetz sieht eine Verkürzung dieser Frist nicht vor. Die Unterlagen des Bundes­nach­rich­ten­dienstes zu Uwe Barschel sind nicht älter als 30 Jahre. Sie unterfallen schon deshalb nicht dem jedermann zustehenden Recht auf Einsichtnahme, unabhängig davon, ob für sie darüber hinaus speziell geregelte Gründe vorliegen, die ihre Benutzung durch jedermann aus öffentlichen Interessen an ihrer Geheimhaltung ausschließen.

Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch führt nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten

Das Grundrecht der Pressefreiheit verpflichtet die Behörden zwar grundsätzlich, Presse­ver­tretern auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch führt aber nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten, die deshalb nicht zur Einsicht und zur Anfertigung von Kopien vorgelegt werden müssen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17259

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI