18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31122

Drucken
Urteil25.11.2021Bundesverwaltungsgericht7 C 6.20
Vorinstanzen:
  • Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil20.09.2012, 6 A 186/11
  • Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil04.02.2016, 1 LB 2/13
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil25.11.2021

Über Sanie­rungs­maß­nahmen im Vogel­schutz­gebiet Eiderstedt muss neu verhandeltOVG muss neu verhandeln

Über die Verpflichtung des Deich- und Haupt­siel­verbands Eiderstedt zu Schadens­be­grenzungs- und Sanie­rungs­maß­nahmen wegen der Schädigung der Trauer­see­schwalbe im Vogel­schutz­gebiet Eiderstedt muss vor dem Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht erneut verhandelt werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Schleswig-Holstein - begehrt gegenüber dem beklagten Kreis Nordfriesland, den beigeladenen Deich- und Haupt­siel­verband Eiderstedt zu Schadens­be­grenzungs- und Sanierungsmaßnahmen nach dem Umwelt­scha­dens­gesetz zu verpflichten. Der Deich- und Haupt­siel­verband betreibe sein Siel- und Schöpfwerk unter Missachtung der Erhaltungsziele des Vogel­schutz­gebiets. Die Absenkung des Wasserstands störe die Trauer­see­schwalbe, die dort ihr wichtigstes schleswig-holsteinisches Brutgebiet habe. Der Beigeladene beruft sich unter anderem darauf, es liege keine erhebliche Schädigung vor, weil sich seine Tätigkeit im Rahmen der zulässigen normalen Bewirtschaftung bewege. Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberver­wal­tungs­gericht hat der Klage überwiegend stattgegeben.

EuGH entschied zum Begriff der beruflichen Tätigkeit

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat das Verfahren zur Klärung der Reichweite der Umwelt­haf­tungs­richtlinie (RL 2004/35/ EG), deren Umsetzung das Umwelt­scha­dens­gesetz dient, ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Juli 2020 entschieden, dass der Begriff der beruflichen Tätigkeit im Sinne der Umwelt­haf­tungs­richtlinie auch Tätigkeiten erfasst, die aufgrund gesetzlicher Aufga­be­n­über­tragung im öffentlichen Interesse ausgeübt werden. Weiter hat der Gerichtshof geklärt, dass die Bewirtschaftung eines Gebiets nicht nur die unmittelbare Boden­er­trags­nutzung, sondern auch den Betrieb eines Schöpfwerks umfassen kann. Die Normalität der Bewirtschaftung ist in erster Linie anhand der Bewirt­schaf­tungs­do­kumente zu ermitteln, wobei die Erfüllung der in der Habitat- und Vogel­schutz­richtlinie vorgesehenen Ziele und Verpflichtungen nicht infrage gestellt werden darf.

Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zurückverwiesen

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat auf der Grundlage dieser bindenden Vorgaben das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberver­wal­tungs­gericht zurückverwiesen. Es wird insbesondere zu klären haben, ob der Siel- und Schöpf­werks­betrieb des Beigeladenen eine im dargelegten Sinne normale Bewirt­schaf­tungsweise darstellt. Grundlage für die Ermittlung ist der für das Vogelschutzgebiet Eiderstedt erlassene Managementplan, der etwa eine Absenkung des Wasserstandes unter den Stand bei Ausweisung des Vogel­schutz­ge­bietes für nicht zulässig erklärt. Ob der Managementplan seinerseits die Ziele und Verpflichtungen der Habitat- und Vogel­schutz­richtlinie achtet, wird das Oberver­wal­tungs­gericht gegebenenfalls zu klären haben.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31122

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI