18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 30332

Drucken
Urteil28.05.2021Bundesverwaltungsgericht7 C 4.20
ergänzende Informationen

Bundesverwaltungsgericht Urteil28.05.2021

Luftrein­hal­teplan für Hamburg ist fortzuschreibenWeitere Fahrverbote in Hamburg nicht ausgeschlossen

Der Luftrein­hal­teplan für Hamburg muss zur Einhaltung des Grenzwerts für Stick­stoff­dioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger ist ein Umweltverband. Er begehrt die weitere Fortschreibung des zuletzt 2017 überarbeiteten Luftrein­hal­teplans der beklagten Freien und Hansestadt Hamburg. Er macht geltend, die bislang geplanten Maßnahmen seien für eine möglichst schnelle Einhaltung des NO2-Grenzwerts nicht ausreichend. Es bedürfe der Aufnahme von Diesel­fahr­verboten in den Plan.

OVG: Luftrein­hal­teplan ist um "zweite Planungsstufe" zu ergänzen

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die Beklagte verurteilt, den Luftreinhalteplan unter Beachtung seiner Rechts­auf­fassung so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellst­mög­lichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts enthält. Die Beklagte habe angesichts der im Luftrein­hal­teplan erst für das Jahr 2025 prognos­ti­zierten sicheren Einhaltung des Grenzwerts die Festlegung von Diesel­fahr­verboten mit unzureichender Begründung als unver­hält­nismäßig abgelehnt. Die von ihr im gerichtlichen Verfahren vorgelegten neuen Prognosen eines zügigeren Rückgangs der NO2-Belastung seien fehlerhaft. Maßgeblich seien hier zudem die Mess- und Prognosewerte in 1,5 m Höhe, nicht die niedrigeren Werte in 4 m Höhe. Der Plan sei zu ergänzen um eine "zweite Planungsstufe" mit Maßnahmen für den Fall, dass sich die NO2-Belastung künftig ungünstiger als prognostiziert entwickele.

BVerwG bestätigt Entscheidung des OVG überwiegend

Auf die Revision der Beklagten hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht das Urteil geändert und die Beklagte zur Fortschreibung des Luftrein­hal­teplans unter Beachtung der Rechts­auf­fassung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts verurteilt. In der Sache hat es die Entscheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts allerdings überwiegend bestätigt. Bundesrechtlich nicht zu beanstanden sind dessen Erwägungen zur Verhält­nis­mä­ßigkeit von Diesel­fahr­verboten auf der Grundlage der dem Luftrein­hal­teplan zugrunde liegenden Prognose der Entwicklung der NO2-Belastung. Nichts anderes gilt, soweit das Oberver­wal­tungs­gericht die neuen Prognosen der Beklagten deshalb als nicht hinreichend gesichert und somit fehlerhaft bewertet hat, weil die dabei in Ansatz gebrachte regionalisierte Pkw-Flotten­zu­sam­men­setzung für Hamburg einen gegebenenfalls signifikanten Anteil nicht in der Stadt gemeldeter Fahrzeuge (Pendlerverkehr) unberück­sichtigt lasse.

Eingeforderte zusätzlichen Maßnahmen auf einer zweiten Planungsstufe nicht geboten

Zutreffend ist ferner, dass hier nicht die Mess- und Prognosewerte in 4 m Höhe, sondern die höheren Werte in 1,5 m Höhe maßgeblich sind, unabhängig davon, ob die Anwohner in den hier in Rede stehenden Straßenzügen im Hochparterre oder ersten Obergeschoss wohnen. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben ist die Mess- und Prognosehöhe nicht nach der Lage von Wohnungen, sondern so zu bestimmen, dass die Gefahr unbemerkter Grenz­wert­über­schrei­tungen minimiert wird. Rechtlich nicht geboten sind jedoch die vom Oberver­wal­tungs­gericht eingeforderten zusätzlichen Maßnahmen auf einer zweiten Planungsstufe.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30332

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI