21.11.2024
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Bundesverfassungsgericht Beschluss02.06.2009

Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer während einer Unter­richts­fahr­stundeBVerfG weist Verfas­sungs­be­schwerde ab

Auch ein Fahrlehrer dessen Fahrschüler das Auto lenkt, darf nicht während dieser Unter­richts­stunde sein Mobiltelefon benutzen. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat die Verfas­sungs­be­schwerde, die sich gegen Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechts­be­schwerde richtete, ohne Begründung abgelehnt.

Der Beschwer­de­führer wurde vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 40 Euro wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugs verurteilt. Er hatte während einer Fahrstunde einer Fahrschülerin, die das Fahrzeug lenkte, als Fahrlehrer ein Mobiltelefon benutzt.

Auch für Fahrlehrer gelten Ge- und Verbote des Straßen­ver­kehrs­rechts

Das Oberlan­des­gericht verwarf seinen Antrag auf Zulassung der Rechts­be­schwerde. Durch die oberge­richtliche Rechtsprechung sei bereits geklärt, dass ein Fahrlehrer bei Fahrten zur Vorbereitung oder Ablegung der Prüfung als verant­wort­licher Führer des Fahrzeugs gegenüber anderen Verkehrs­teil­nehmern gelte und daher den gleichen straßen­ver­kehrs­recht­lichen wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler unterliege.

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat die dagegen eingelegte Verfas­sungs­be­schwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 81/09 des BVerfG vom 17.07.2009

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