18.01.2025
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18.01.2025  
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Bundesverfassungsgericht Beschluss26.03.2017

Vorrats­da­ten­spei­cherung: Weitere Eilanträge erfolglosVerfas­sungs­rechtliche Fragen im Eilrecht­schutz­ver­fahren nicht zu klären

Die Eilanträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchst­spei­cherfrist für Verkehrsdaten waren erneut erfolglos. Dies hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht nunmehr bekannt gegeben.

In den vorliegenden Verfahren haben sich die Antragsteller mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchst­spei­cherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 gewandt.

Außer Kraft setzen der durch Gesetz eingeführten Vorrats­da­ten­spei­cherung begehrt

Sie wollten insbesondere mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 (Rs. C-203/15 und C-698/15) erreichen, dass die durch dieses Gesetz eingeführte Vorratsdatenspeicherung von Telekom­mu­ni­kations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit außer Kraft gesetzt wird.

Klärung der Fragen im Eilrecht­schutz­ver­fahren nicht geeignet

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellen sich hinsichtlich der verfas­sungs­recht­lichen Bewertung der angegriffenen Regelungen Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrecht­schutz­ver­fahren geeignet sind.

Quelle: Bundesverfassungsgericht/ ra-online

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