21.11.2024
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Bundesverfassungsgericht Beschluss21.03.2008

Verfas­sungs­be­schwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers Schacht Konrad erfolglos

Die Stadt Salzgitter hat erfolglos gegen das Endlager Schacht Konrad vor dem Bundes­ver­fas­sungs­gericht geklagt.

Die Verfas­sungs­be­schwerde der Stadt Salzgitter, die sich gegen den atomrechtlichen Planfest­stel­lungs­be­schluss für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks Konrad als Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie die hierzu ergangenen verwal­tungs­ge­richt­lichen Entscheidungen richtet, wurde von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Stadt Salzgitter ist im Hinblick auf die geltend gemachte Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG nicht beschwerdefähig. Hinsichtlich der übrigen Rügen wurde die Verfas­sungs­be­schwerde nicht ausreichend begründet.

Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht

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