18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 30890

Drucken
Urteil28.04.2021BundesgerichtshofVIII ZR 6/19
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 1057Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 1057
  • MDR 2021, 923Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2021, Seite: 923
  • NZM 2021, 597Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2021, Seite: 597
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil13.11.2017, 237 C 205/17
  • Landgericht Berlin, Urteil24.09.2018, 64 S 2/18
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil28.04.2021

BGH: Unzumutbarkeit eines Umzugs aufgrund Erkrankung muss im Bestreitenfall durch Sach­verständigen­gutachten geklärt werdenGutachten über Art, Umfang und konkrete Auswirkungen der Erkrankung auf Lebensführung des Mieters

Beruft sich ein Wohnungsmieter nach einer Eigen­bedarfs­kündigung auf die Unzumutbarkeit des Umzugs wegen einer Erkrankung, erfordert dies im Bestreitenfall die Einholung eines Sach­verständigen­gutachtens. Die Vorlage von Attesten durch den Mieter genügt nicht. Das Gutachten muss die Art, den Umfang und die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensführung des Mieters klären. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein etwa 67-jähriger Mieter einer Wohnung in Berlin erhielt im Jahr 2016 eine Eigenbedarfskündigung. Der Vermieter beanspruchte die Wohnung für seine Tochter. Nachfolgend kam es zu einem Räumungs­rechtss­treits vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, in dem unter anderem Streit darüber bestand, ob sich der Mieter wegen seines Krank­heits­zu­stands auf die Unzumutbarkeit des Umzugs berufen kann. Um seinen Härteeinwand zu untermauern, legte der Mieter zwei Atteste vor, welche im Falle des Auszugs die ernsthafte Gefahr einer erheblichen gesund­heit­lichen Verschlech­terung beim Mieter sahen. Der Vermieter bestritt dies und verlangte zur Klärung des Gesund­heits­zu­standes des Mieters ein Sachverständigengutachten.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Räumungsklage ab

Sowohl das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg als auch das Landgericht Berlin folgten den Einschätzungen der ärztlichen Atteste und wiesen daher die Räumungsklage des Vermieters ab. Die Einholung eines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens hielten beide Gericht für nicht erforderlich. Der Vermieter legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Revision ein.

Bundes­ge­richtshof bejaht Erfordernis eines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens

Der Bundes­ge­richtshof entschied zu Gunsten des Vermieters. Das Landgericht hätte seine Entscheidung nicht allein auf Grundlage der vom Mieter vorgelegten Atteste treffen dürfen. Denn dem Gericht fehle insofern die eigene Sachkunde. Zudem habe die Vermieter die Einschätzung der Atteste bestritten. Es hätte daher der Einholung eines Sachver­stän­di­gen­gut­achtens zur Art, zum Umfang und zu den konkreten Auswirkungen der vom Mieter behaupteten Erkrankung auf dessen Lebensführung im Allgemeinen und im Falle des Verlustes der vertrauten Umgebung bedurft.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30890

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI