Dokument-Nr. 10858
Permalink https://urteile.news/
- MMR 2011, 238Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2011, Seite: 238
- Amtsgericht Merseburg, Urteil15.01.2009, 6 C 245/08 (VI)
- Landgericht Halle, Urteil12.11.2009, 1 S 21/09
Bundesgerichtshof Urteil12.01.2011
BGH zum Schadensersatzanspruch wegen Sachmangels bei einem Autokauf über eine Internet-RestwertbörseVerkäufer muss zunächst Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden
Ein Käufer, der gegenüber einem Verkäufer oder einem im Auftrag handelnden Dritten Schadensersatzansprüche wegen eines Sachmangels an einem in einer Internet-Restwertbörse eingestellten Fahrzeugs geltend machen will, muss zunächst vergeblich einen Nacherfüllungsanspruch geltend gemacht haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin ist als gewerbliche Restwertaufkäuferin tätig. Die Beklagten zu 2 und 3 betreiben als Gesellschafter der Beklagten zu 1 ein Kfz-Sachverständigenbüro. Die Beklagte zu 1 bot im Auftrag eines Autohauses einen unfallbeschädigten Pkw Skoda in einer Internet-Restwertbörse zum Verkauf an. Auf einem der von ihr ins Internet gestellten Lichtbilder war eine Standheizung zu erkennen, die in der Fahrzeugbeschreibung nicht als Zusatzausstattung erwähnt wurde und nach dem Willen des Autohauses auch nicht verkauft werden sollte. Das Gebot der Klägerin in Höhe von 5.120 Euro wurde von dem Autohaus als Verkäuferin angenommen. Vor der Abholung des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter der Klägerin wurde die Standheizung von der Verkäuferin ausgebaut. Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Erstattung der Kosten für den Erwerb und Einbau einer gebrauchten Standheizung in Anspruch. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Käufer steht Schadensersatz erst nach vergeblich geltend gemachter Nacherfüllung zu
Die dagegen gerichtete Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Klägerin gegenüber den Beklagten der geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen der ausgebauten Standheizung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zusteht. Legt man das Vorbringen der Klägerin zugrunde, so steht dieser gegenüber der Verkäuferin gemäß § 439 Abs. 1 BGB* ein Anspruch auf Nacherfüllung zu, der auf Wiedereinbau der im Internet abgebildeten Standheizung oder Einbau einer gleichwertigen Standheizung, nicht aber auf Kostenerstattung gerichtet ist. Diesen Nacherfüllungsanspruch muss die Klägerin zunächst vergeblich geltend gemacht haben, bevor sie von der Verkäuferin - oder wie hier: einem Dritten - wegen der ausgebauten Standheizung Schadensersatz (Kostenerstattung) verlangen kann; andernfalls würde der gesetzliche Vorrang der Nacherfüllung unterlaufen.
*§ 439 BGB: Nacherfüllung
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(…)
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10858
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.