Dokument-Nr. 18632
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Bayerisches Landessozialgericht Urteil28.07.2014
An Diabetes mellitus leidendes, schwerbehindertes Kind hat keinen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "B"Latente Gefahr von Unterzucker nicht ausreichend für begründete Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln
Die latente Gefahr eines hypoglykämischen Zustands bei einem an Diabetes mellitus leidenden, schwebehinderten Kindes allein ist nicht ausreichend, um die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu begründen und damit die Zuerkennung des Merkzeichens "B" zu erhalten. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 2007 geborenes schwerbehindertes Kind leidet an einem Diabetes mellitus, es ist auf Insulingaben angewiesen. Das zuständige Amt erkannte die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "H" an, lehnte aber die die Zuerkennung des Merkzeichens "B" ab. Diabetes Mellitus führe nicht regelhaft zur Zuerkennung des Merkzeichens "B" bei Kindern. Wie bei Erwachsenen sei darauf abzustellen, ob schwerer "Unterzucker" drohe. Das sei der falsche Maßstab - so die Klägerin. Es sei ein Vergleich mit nichtbehinderten gleichaltrigen Nichtbehinderten zu ziehen, andernfalls liege eine Diskriminierung wegen des jugendlichen Alters vor.
LSG verneint Zuerkennung des Merkzeichens "B"
Das Bayerische Landessozialgericht entschied, dass die Zuerkennung des Merkzeichens "H" bei einem Kind, das an insulinpflichtigem Diabetes leidet, nicht automatisch zur Zuerkennung auch des Merkzeichens "B" führe. Die latente Gefahr hypoglykämischer Zustände allein reiche nicht aus, die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu begründen. Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des Nachteils "B" bei einem behinderten Kind vorliegen, seien vielmehr dieselben Kriterien wie bei einem Erwachsenen maßgebend. Alterstypische Beeinträchtigungen führten nicht zu einem Nachteilsausgleich im Schwerbehindertenrecht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2014
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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