21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil28.07.2014

An Diabetes mellitus leidendes, schwer­be­hin­dertes Kind hat keinen Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens "B"Latente Gefahr von Unterzucker nicht ausreichend für begründete Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln

Die latente Gefahr eines hypoglyk­ämischen Zustands bei einem an Diabetes mellitus leidenden, schwe­be­hin­derten Kindes allein ist nicht ausreichend, um die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu begründen und damit die Zuerkennung des Merkzeichens "B" zu erhalten. Dies entschied das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 2007 geborenes schwer­be­hin­dertes Kind leidet an einem Diabetes mellitus, es ist auf Insulingaben angewiesen. Das zuständige Amt erkannte die gesund­heit­lichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "H" an, lehnte aber die die Zuerkennung des Merkzeichens "B" ab. Diabetes Mellitus führe nicht regelhaft zur Zuerkennung des Merkzeichens "B" bei Kindern. Wie bei Erwachsenen sei darauf abzustellen, ob schwerer "Unterzucker" drohe. Das sei der falsche Maßstab - so die Klägerin. Es sei ein Vergleich mit nicht­be­hin­derten gleichaltrigen Nicht­be­hin­derten zu ziehen, andernfalls liege eine Diskriminierung wegen des jugendlichen Alters vor.

LSG verneint Zuerkennung des Merkzeichens "B"

Das Bayerische Landes­so­zi­al­gericht entschied, dass die Zuerkennung des Merkzeichens "H" bei einem Kind, das an insulin­pflichtigem Diabetes leidet, nicht automatisch zur Zuerkennung auch des Merkzeichens "B" führe. Die latente Gefahr hypoglyk­ämischer Zustände allein reiche nicht aus, die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu begründen. Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des Nachteils "B" bei einem behinderten Kind vorliegen, seien vielmehr dieselben Kriterien wie bei einem Erwachsenen maßgebend. Alterstypische Beein­träch­ti­gungen führten nicht zu einem Nachteils­aus­gleich im Schwer­be­hin­der­tenrecht.

Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18632

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI