15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13477

Drucken
Urteil09.05.2012BundesgerichtshofVIII ZR 238/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2012, 270Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2012, Seite: 270
  • MDR 2012, 754Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2012, Seite: 754
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Düsseldorf, Urteil21.04.2011, 35 C 14555/09
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil09.06.2011, 21 S 190/10
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil09.05.2012

Kirche darf als Vermieter von Wohnraum Mietern wegen Nutzungsbedarfs für Diakonie kündigenBGH bejaht Kündigungs­möglichkeit zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters durch ihm "nahestehende" juristischen Person

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts darf sich als Wohnraum­ver­mieter für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietver­hält­nisses im Sinne von § 573 Abs. 1 BGB auch auf den Nutzungsbedarf für eine ihr "nahestehende" juristischen Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen. Dies entscheid der Bundes­ge­richtshof.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall beansprucht der Kläger, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf, als Vermieter die Räumung einer von dem Beklagten innegehaltenen Mietwohnung in einem Mehrfa­mi­li­enhaus.

Mieter hält berechtigtes Interesses im Sinne des § 573 Abs. 1 BGB für Kündigung nicht gegeben

Das Mietverhältnis wurde dem Beklagten mit Schreiben vom 23. Januar 2009 gekündigt. Die Kündigung wurde darauf gestützt, dass das gesamte Anwesen, einschließlich der vom Beklagten genutzten Wohnung, für die Unterbringung der von der Diakonie Düsseldorf e.V. betriebenen Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, und Lebensfragen benötigt werde. Der Beklagte stellt das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 Abs. 1 BGB* in Abrede und ist der Ansicht, dass der Kläger sich nicht auf den Nutzungsbedarf der Diakonie berufen könne, da diese im Verhältnis zum Kläger eine rechtlich selbständige juristische Person sei. Das Amtsgericht hat der Räumungsklage stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

BGH bejaht berechtigtes Interesse des Klägers an Beendigung des Mietver­hält­nisses

Die dagegen gerichtete Revision des beklagten Mieters hatte keinen Erfolg. Der Bundes­ge­richtshof hat entscheidend darauf abgestellt, dass die Kündigung des Mietver­hält­nisses nicht nur der Verwirklichung fremder Interessen, sondern auch der Durchsetzung eigener Interessen des Klägers dient. Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungs­ge­richts erfüllt die Diakonie Düsseldorf e.V., die ebenso wie der Kläger zum Gesamtkomplex der Evangelischen Kirche im Rheinland gehört, für die Düsseldorfer Kirchen­ge­meinden diakonische Aufgaben, unter anderem durch die Unterhaltung von Beratungs­stellen. Es handelt sich daher bei ihr um eine dem Kläger "nahestehende" juristische Person, deren Tätigkeit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch des Klägers dient. Dieser Umstand begründet ein eigenes berechtigtes Interesse des Klägers an der Beendigung des Mietver­hält­nisses über die von dem Beklagten innegehaltene Wohnung.

*§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters

Erläuterungen
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietver­hält­nisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietver­hält­nisses liegt insbesondere vor, wenn

1.der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,

2.der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familien­an­ge­hörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder

[…]

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13477

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI