23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 28895

Drucken
Beschluss21.03.2019BundesgerichtshofV ZB 111/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2019, 660Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2019, Seite: 660
  • MDR 2019, 788Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2019, Seite: 788
  • NJW-RR 2019, 723Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2019, Seite: 723
  • NJW-Spezial 2019, 418Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2019, Seite: 418
  • NZM 2019, 445Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2019, Seite: 445
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht München I, Beschluss12.06.2018, 36 S 2343/18 WEG
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss21.03.2019

BGH: Prozess­kos­tenhilfe für Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft setzt Bedürftigkeit der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungs­ei­gentümer vorausMöglichkeit der Kostentragung durch einen Wohnungs­ei­gentümer schließt Prozess­kos­tenhilfe aus

Eine Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft erhält nur dann gemäß § 116 Nr. 2 ZPO Prozess­kos­tenhilfe, wenn sowohl die Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft als auch der einzelne Wohnungs­ei­gentümer nicht in der Lage ist, die Kosten für den Rechtsstreit zu tragen. Dies hat der Bundes­ge­richtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft für ein Berufungs­ver­fahren vor dem Landgericht München I Prozesskostenhilfe beantragt. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen, da die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft nicht dargelegt habe, dass selbst die Wohnungs­ei­gentümer nicht in der Lage seien, die Prozesskosten zu tragen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Rechts­be­schwerde der Gemeinschaft.

Möglichkeit der Kostentragung durch Wohnungs­ei­gentümer schließt Prozess­kos­tenhilfe für Gemeinschaft aus

Der Bundes­ge­richtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Eine Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft erhalte nach § 116 Nr. 2 ZPO nur dann Prozess­kos­tenhilfe, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungs­ei­gen­tümern aufgebracht werden kann. Dies folge aus der Nachschuss­pflicht der Wohnungs­ei­gentümer. Die Wohnungs­ei­gentümer seien bei Rechtss­trei­tig­keiten der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft als wirtschaftlich Beteiligte i.S.v. § 116 Nr. 2 ZPO anzusehen.

Zumutbarkeit der Prozess­fi­nan­zierung durch einzelnen Wohnungs­ei­gentümer unerheblich

Kann die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft darlegen, dass ihr ein Kredit in der erforderlichen Höhe nicht gewährt wird und keiner der Wohnungs­ei­gentümer die Kosten des Rechtsstreits tragen kann, liegen die Bewil­li­gungs­vor­aus­set­zungen vor. Es sei nicht ausreichend, wenn lediglich einzelne Wohnungs­ei­gentümer nicht zur Vorschuss­leistung in der Lage sein sollten. Es sei auch unerheblich, ob den einzelnen Wohnungs­ei­gen­tümern die Prozess­fi­nan­zierung zumutbar ist.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28895

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI