Dokument-Nr. 6826
Permalink https://urteile.news/
Bundesgerichtshof Urteil13.10.2008
BGH zur Nachschusspflicht der Genossenschaftsmitglieder beim Ausscheiden aus der GenossenschaftStille Reserven sind nicht zu berücksichtigen
Bei der Ermittlung einer Nachschusspflicht für ausscheidende Genossen aus einer Genossenschaft ist die Handelsbilanz maßgeblich. Stille Reserven der Genossenschaft sind bei dem Vergleich von Vermögen und Schulden nicht zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Klägerin, eine Baugenossenschaft, nimmt die Beklagten, ausgeschiedene Genossen, auf Zahlung eines Nachschusses in Anspruch. Bei der Ermittlung der Nachschusspflicht, auf die sich die Klägerin beruft, wird das Vermögen der Genossenschaft mit ihren Schulden verglichen. Hatte die Genossenschaft mehr Schulden als Vermögen, mussten die Beklagten als ausgeschiedene Genossen einen Anteil am Fehlbetrag übernehmen.
Streit um Berechnungsart des Vergleichs
Die Parteien streiten im Wesentlichen darum, ob die Genossenschaft bei diesem Vergleich ihr Vermögen mit seinem Marktwert einstellen, also – technisch gesprochen – ihre stillen Reserven auflösen muss. Das meinen die Beklagten, die so tun wollen, als würde das Vermögen der Genossenschaft versilbert. Die Klägerin will dagegen bei der Berechnung von den Abschreibungen profitieren und damit schneller zu einer Nachschusspflicht kommen.
Amtsgericht und Landgericht haben der Klage stattgegeben. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in mehreren Urteilen die Revisionen der Beklagten zurückgewiesen.
Handelsbilanz ist maßgeblich
Er hat entschieden, dass bei der Ermittlung einer Nachschusspflicht der ausgeschiedenen Genossen die Handelsbilanz maßgeblich ist und die stillen Reserven der Genossenschaft bei dem Vergleich von Vermögen und Schulden nicht zu berücksichtigen sind. § 73 Abs. 2 Satz 3 GenG a. F. ebenso wie § 73 Abs. 2 Satz 4 GenG in der nunmehr gültigen Fassung - will nicht nur den Bestand der Genossenschaft besonders weitgehend schützen. Die Vorschrift zielt - im Interesse eines vorsorgenden Gläubigerschutzes - auch darauf ab, die Flucht aus der Genossenschaft kurz vor Eintritt der Insolvenz zu verhindern.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 190/08 des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6826
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.