18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 17699

Drucken
Hinweisbeschluss06.11.2013BundesgerichtshofI ZR 3/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2014, 112Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2014, Seite: 112
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil25.05.2011, 3/8 O 2/11
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil04.12.2012, 6 U 133/11
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Hinweisbeschluss06.11.2013

Telefonwerbung ohne Einwilligung unzulässigUnzumutbare Belästigung der Verbraucher begründet Wettbe­wer­bs­verstoß

Ohne Einwilligung des Angerufenen stellt eine Telefonwerbung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar und ist somit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­un­ter­nehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, da es ohne Einwilligung der Betroffenen Werbeanrufe vorgenommen hatte. Die Klägerin sah in der Telefonwerbung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Nachdem die Klage in den Vorinstanzen Erfolg hatte und das Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­un­ter­nehmen Revision einlegte, musste sich der Bundes­ge­richtshof mit dem Fall beschäftigen.

Anspruch auf Unterlassung bestand

Der Bundes­ge­richtshof bejahte den Unter­las­sungs­an­spruch ebenfalls und verwies in diesem Zusammenhang auf sein Urteil vom 20.03.2013 - I ZR 209/11. Das Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­un­ter­nehmen nahm daraufhin die Revision zurück.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung17699

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI