18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 30570

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil15.04.2021

BGH zur Werbung mit einem „Testsieger“- SiegelBei Hinweis auf "Testsieger" muss Fundstelle angegeben werden

Sofern mit einem Testsieger-Siegel geworben wird, muss für den Verbraucher möglich gemacht werden, Rahmen­be­din­gungen und Inhalt des Tests zu überprüfen.

Der Bundes­ge­richtshof hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem eine Baumarkt-Kette verklagt worden war, weil in einem Werbeprospekt auf einer Seite neben anderen Produkten ein Eimer Farbe abgebildet hatte, auf dem ein "Testsieger"-Siegel der Stiftung Warentest zu sehen war. Deswegen war sie auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Erst- und Zweitin­sta­nzlich hatte die Klägerin Recht bekommen.

BGH: "Wesentliche Informationen" vorenthalten

Der BGH bestätigt dies nun und führt in dem vorliegenden Urteil aus, dass dies schon ausreiche, um eine irreführende Werbung anzunehmen. Es handelt unlauter, wer dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält, die dieser für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Bewerben Unternehmen ein Produkt mit einem Testsiegel, muss nach Ansicht des BGH für Verbraucher deutlich erkennbar angegeben sein, wo sie die Testergebnisse nachlesen können. Das gilt selbst dann, wenn das Siegel nur klein auf einem Foto zu sehen ist und sonst nicht weiter erwähnt wird, wie es im vorliegend zu entscheidenden Sachverhalt der Fall war.

Pflicht zur Angabe der Fundstellen nicht von Intensität der Bewerbung des Ergebnisses abhängig

Das Interesse der Verbraucher, eine Werbung für eine informierte geschäftliche Entscheidung prüfen und insbesondere in den Gesamt­zu­sam­menhang des Tests einordnen zu können, sei nicht von der Intensität der Bewerbung des Ergebnisses abhängig, Rahmen­be­din­gungen und Inhalt des Tests müssten überprüfbar sein. Hier aber seien Erschei­nungsjahr und Ausgabe nicht zu erkennen. Es sei deswegen dem Baumarkt zuzumuten, diese Angaben beispielsweise in einer Fußnote zu ergänzen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, ra-online (ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30570

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI