21.11.2024
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Dokument-Nr. 30610

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Bundesgerichtshof Urteil16.06.2021

BGH bestätigt Urteil wegen Untreue bei der Verwertung des Alter Flugplatzes in OranienburgVerurteilungen des Landgerichts Potsdam bestätigt

Das Urteil des LG Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von Brandenburger WGT-Militä­r­lie­gen­schaft ist nach Verwerfung der Revision durch den BGH rechtskräftig.

Der Hauptangeklagte als Geschäftsführer, die übrigen Angeklagten als Geschäfts­führerin, Prokuristin und Grund­s­tücks­sach­be­a­r­beiterin bei einer ehemals landeseigenen, als GmbH verfassten Verwer­tungs­ge­sell­schaft beschäftigt. Diese hatte der Hauptangeklagte im Jahr 2006 vom Land Brandenburg im Zuge der Privatisierung erworben. Aufgabe der Verwer­tungs­ge­sell­schaft war es, als Geschäfts­be­sorgerin für das Land Brandenburg ehemals durch Truppen der sowjetischen Westgruppen militärisch genutzte, nunmehr landeseigene Grundstücke zu vermarkten und zu verwerten. Ende 2009 verkauften der Hauptangeklagte und die Geschäfts­führerin eine etwa 65 Hektar große unerschlossene und kontaminierte Teilfläche des vormals von den sowjetischen Streitkräften genutzten alten Flugplatzes in Oranienburg entgegen den Verpflichtungen aus dem Geschäfts­be­sor­gungs­vertrag zum Preis von 205.000 Euro, obwohl hierfür ein Kaufpreis von mindestens 800.000 Euro erzielbar gewesen wäre.

Wertermittlung zur Preisfindung beeinflusst

Die übrigen Angeklagten unterstützten dies, indem sie die für die Zustimmung des branden­bur­gischen Ministeriums der Finanzen notwendige Wertermittlung zur Preisfindung beeinflussten. Käuferin war eine Projekt­ge­sell­schaft, an der der Hauptangeklagte wirtschaftlich maßgeblich beteiligt war. Die Erwerberin verkaufte die Liegenschaft in entwickelten Teilflächen gewinnbringend weiter. Sie schloss unter anderem am 16. Dezember 2009 mit einem Logis­ti­k­un­ter­nehmen einen Kaufvertrag über etwa 20 Hektar baureifes Land zum Kaufpreis von ca. 5,6 Millionen Euro.

BGH bestätigt Verurteilungen wegen Untreue und Beihilfe

Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Untreue und Beihilfe hierzu verurteilt. Es hat Freiheits­s­trafen, deren jeweilige Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie Geldstrafen verhängt. Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten verworfen. Die erhobenen Verfahrensrügen blieben erfolglos. Weder die tatsächliche und rechtliche Würdigung noch die Rechts­fol­gen­ent­schei­dungen des Landgerichts weisen durchgreifende Rechtsfehler auf. Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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