Dokument-Nr. 18557
Permalink https://urteile.news/
- BGHSt 53, 122Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 53, Seite: 122
- DAR 2009, 278Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2009, Seite: 278
- NJW 2009, 1091Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2009, Seite: 1091
- NJW-Spezial 2009, 153 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2009, Seite: 153, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann
- NStZ 2009, 211Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), Jahrgang: 2009, Seite: 211
- NZV 2009, 299Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2009, Seite: 299
- RÜ 2009, 234Zeitschrift: RechtsprechungsÜbersicht (RÜ), Jahrgang: 2009, Seite: 234
- Auch unauffälliger "Schwarzfahrer" begeht den Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (§ 265 a StGB)Oberlandesgericht Celle, Urteil27.01.2009, 32 Ss 159/08
- Erschleichen der Beförderungsleistung: "Schwarzfahren" ist auch ohne Kontrolle strafbarOberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil16.01.2001, 2 Ss 365/00
Bundesgerichtshof Beschluss08.01.2009
Schwarzfahren: Erlangen von Beförderungsleistungen durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von LeistungenÜberwindung von Schutzvorrichtungen oder Umgehung von Kontrollen nicht erforderlich
Wer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei den Eindruck erweckt, er besitze einen gültigen Fahrausweis, macht sich nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar. Ein Überwinden von Schutzvorrichtungen oder die Umgehung von Kontrollen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen, ob sich ein Schwarzfahrer bereits dadurch nach § 265 a StGB wegen Erschleichens von Leistungen strafbar macht, wenn er ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt und dabei hofft nicht aufzufallen bzw. den Anschein erweckt er besitze einen gültigen Fahrausweis.
Erlangen der Beförderungsleistung durch unauffälliges Vorgehen genügt zur Strafbarkeit
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs mache sich nach § 265 a StGB strafbar, wer die Beförderungsleistung durch ein unauffälliges Vorgehen erlangt. Nicht erforderlich sei das Überwinden von Schutzvorrichtungen oder die Umgehung von Kontrollen. Denn nach seinem Wortsinn beinhalte der Begriff der "Erschleichung" lediglich die Herbeiführung eines Erfolgs auf unrechtmäßigem, unlauterem oder unmoralischem Weg. Danach sei unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechendes Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18557
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.