Dokument-Nr. 28981
Permalink https://urteile.news/
Bundesgerichtshof Beschluss29.04.2020
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur "Scharia-Polizei"Mit "Sharia-Police" bedruckten Warnwesten stellen Verstoß gegen da Uniformverbot dar
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen sämtlicher sieben Angeklagten gegen ihre Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot nach § 3 Abs. 1, § 28 Versammlungsgesetz bzw. Beihilfe hierzu verworfen. Im ersten Rechtsgang hatte der BGH eine freisprechende Entscheidung des LG Wuppertal aufgehoben und dorthin zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 11.01.2018 - 3 StR 427/17).
Nach den nunmehrigen Feststellungen des Landgerichts nahmen die Angeklagten an einem nächtlichen Rundgang durch die Innenstadt von Wuppertal-Elberfeld teil, um junge Muslime davon abzuhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen sowie Alkohol zu konsumieren und sie stattdessen zu einem Lebensstil nach den Vorstellungen des Korans sowie zum Besuch der Moschee zu bewegen. Um Aufmerksamkeit zu erregen, trugen einige der Angeklagten jeweils eine handelsübliche orange Warnweste, die auf der Rückseite mit der Aufschrift "Shariah Police" versehen war.
Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "SHARIA POLICE" geeignet eine militante, einschüchternde Wirkung zu erzielen
Das Landgericht hat die Teilnahme an dem Rundgang zu Recht als einen Verstoß gegen das Uniformverbot angesehen. Danach macht sich strafbar, wer öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt. Es hat dies im Wesentlichen damit begründet, dass die von einigen der Angeklagten getragenen Warnwesten aufgrund der insoweit gebotenen Gesamtschau der Tatumstände in der für einen Verstoß gegen das Uniformverbot erforderlichen Weise geeignet waren, suggestiv-militante, einschüchternde Wirkung gegenüber Dritten zu erzielen.
Angeklagten rügten mit ihren Rechtsmitteln die Verletzung des materiellen Rechts
Die Angeklagten haben mit ihren Rechtsmitteln die Verletzung materiellen Rechts gerügt und insbesondere die Auffassung vertreten, dass eine Verurteilung die Feststellung eines konkreten Zusammentreffens mit der Zielgruppe junger Muslime zuzurechnenden Personen vorausgesetzt hätte.
Urteil des LG enthält keine Rechtsfehler
Der BGH hat die Revisionen verworfen. Das Urteil des Landgerichts enthält keinen Rechtsfehler. Es war insbesondere nicht gehalten, dem Umstand, dass der Zielgruppe zuzurechnende Personen tatsächlich nicht angetroffen worden sind, im Rahmen der Gesamtbetrachtung angesichts der Tatumstände im Übrigen die ihm von den Revisionen zugedachte Bedeutung beizumessen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28981
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.