15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 13451

Drucken
Urteil02.05.2012Bundesgerichtshof2 StR 395/11
Vorinstanz:
  • Landgericht Trier, Urteil25.02.2011, 8007 Js 22485/07.1 Ks
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil02.05.2012

Mord ohne Leiche: BGH bestätigt Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aus niedrigen BeweggründenVerurteilung wegen versuchter Anstiftung zum Mord sowie wegen Mordes rechtskräftig

Der Bundes­ge­richtshof hat ein Urteil des Landgerichts Trier bestätigt, mit dem dieses einen Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord sowie wegen Mordes für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hat.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord sowie wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Sachverhalt

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte das Tatopfer Walter K. das Eigentum an einem Gehöft in einem abgelegenen Dorf in der Eifel verloren und nur ein lebenslanges Wohnrecht zurückbehalten. Der Angeklagte und seine Ehefrau kauften das Anwesen 1987. Zwischen dem Angeklagten und Walter K. kam es seitdem immer wieder zu Ausein­an­der­set­zungen. 1988 schoss der Angeklagte mit einer Pistole auf Walter K. und wurde deshalb wegen versuchten Mordes verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Angeklagte konnte jedoch aus der Unter­su­chungshaft fliehen und hielt sich bis zum Eintritt der Vollstre­ckungs­ver­jährung verborgen. 2001/2002 kehrten der Angeklagte und seine Ehefrau wieder in das Anwesen zurück. Kurze Zeit später bot der Angeklagte dem in dem Anwesen lebenden Mieter Erich W. die Zahlung von 10.000 Euro für die Tötung des Walter K. an. Erich W. lehnte dieses Ansinnen jedoch ab. Im Sommer 2007 drohte der Angeklagte Walter K. mit einer Schaufel in der Hand, er werde ihm das Hirn aus dem Kopf schlagen. Am 4. September 2007 kam Walter K. nach 22.30 Uhr nach Hause und stellte sein Auto vor der Einfahrt ab. Danach wurde er nicht mehr gesehen.

Angeklagter leidet an schizotypischen, die Schuldfähigkeit jedoch nicht beein­träch­ti­genden Persön­lich­keits­s­törung

Das Landgericht hat sich davon überzeugt, dass der Angeklagte, der an einer schizotypischen, die Schuldfähigkeit jedoch nicht beein­träch­ti­genden Persön­lich­keits­s­törung leidet, Walter K. in der Nacht vom 4. zum 5. September oder am Morgen des 5. September 2007 getötet hat. Anschließend fuhr er nach der Überzeugung des Gerichts dessen Auto in einen 45 km entfernten Ort in Luxemburg und stellte es dort ab. Das Landgericht hat die Tötung von Walter K. als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet. Vorangegangen war nach seiner Wertung in 2002 ein fehlge­schlagener Versuch der Anstiftung zum Habgiermord.

Der 2. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergeben hat. Das Landgericht hat die Überzeugung von der Tötung des Walter K. durch den Angeklagten beanstan­dungsfrei gewonnen, indem es in einem Ausschluss­ver­fahren alle konkret in Frage kommenden Alternativen zurückgewiesen und aus Indizien Rückschlüsse auf die vorsätzliche Verursachung des Todes von Walter K. gezogen hat. Ebenso rechts­feh­lerfrei hat es die latent hinter dem Gesamtgeschehen stehenden niedrigen Beweggründe der Tötung von Walter K. angenommen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13451

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI