15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil26.04.2012

Landgericht Berlin verhängt hohe Freiheitsstrafe nach brutalem Mord an TätowiererGericht erachtet Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe trotz verminderter Schuldfähigkeit als erforderlich

Das Landgericht Berlin hat einen 30jährigen aus den USA stammenden Tätowierer wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entzie­hungs­anstalt angeordnet.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Falls - ein aus den USA stammender 30jähriger Tätowierer - hatte am 6. Juli 2011 einen aus Österreich stammenden anderen Tätowierer nach einem Streit mit einem Beil getötet. Er hatte seinem Opfer eine Vielzahl von Beilhieben versetzt und dabei dessen Gesicht gespalten. Im Anschluss hatte er die Leiche mittels einer Säge, eines Beils und weiterer Werkzeuge zerlegt und die Leichenteile in der Spree versenkt. Das Tatmotiv war nicht sicher zu klären.

Verlobte des Angeklagten bei Beseitigung der Leiche behilflich

Die Verlobte des Angeklagten war wegen des Vorwurfs der Straf­ver­ei­telung ebenfalls mit angeklagt worden, weil sie bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben soll. Das Verfahren gegen sie ist aber bereits am ersten Verhandlungstag gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Unterbringung des Angeklagten in Entzie­hungs­anstalt aufgrund der Alkoho­l­ab­hän­gigkeit und der Gefahr des Begehens weiterer Gewalttaten angeordnet

Bei der Strafzumessung ist das Landgericht Berlin in Übereinstimmung mit Staats­an­walt­schaft und Verteidigung davon ausgegangen, dass der alkoho­l­ab­hängige Angeklagte bei der Begehung der Tat vermindert schuldfähig gewesen ist. Aufgrund der immensen Brutalität der Tat hat das Gericht gleichwohl die Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe als erforderlich erachtet. Unter den gegebenen Umständen lag die mögliche Höchststrafe bei elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Die Unterbringung in einer Entzie­hungs­anstalt ist angeordnet worden, weil das Gericht aufgrund der Alkoho­l­ab­hän­gigkeit des Angeklagten die Gefahr gesehen hat, dass er auch künftig weitere Gewalttaten begehen wird.

Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13422

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI