21.11.2024
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Dokument-Nr. 32758

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Beschluss01.03.2023Bundesgerichtshof2 StR 310/22
Vorinstanz:
  • Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil22.03.2022, 2 Ks - 3 Js 9407/12
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss01.03.2023

Verurteilung wegen Mordes in mittelbarer Täterschaft durch telefonische Einwirkung rechtskräftigUrteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf

Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen versuchten Mordes und wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord unter Einbeziehung einer früheren Freiheitsstrafe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Darüber hinaus hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungs­verwahrung angeordnet. Der Bundes­ge­richtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.

Der Angeklagte hatte aus sexuellem Sadismus eine Vorliebe für Schein­hin­rich­tungen gefesselter Frauen entwickelt. Nachdem er dies vielfach mit Prostituierten praktiziert hatte, was zu entsprechenden Vorver­ur­tei­lungen geführt hatte, suchte er auch über Internet-Foren (Suizidchat, Forum Hoffnungs­schimmer) Kontakt zu krank­heits­bedingt emotional instabilen jungen Frauen, die er nun zu überreden versuchte, sich von ihm durch Erhängen töten zu lassen bzw. sich selbst zu erhängen, wobei er dem Tötungsvorgang aus sexueller Motivation heraus per Skype oder zumindest telefonisch beiwohnen wollte.

Zwei Taten konnten im letzten Moment verhindert werden

Im Mai 2012 überredete er so eine junge psychisch kranke Frau dazu, mit ihm den Geschlechts­verkehr durchzuführen und sich anschließend von ihm im Wald erhängen zu lassen. Die Mutter der jungen Frau erfuhr von der geplanten Tötung und konnte die Tat im letzten Moment durch Einschaltung der Polizei verhindern. Im Juli 2015 versuchte der Angeklagte eine andere junge, suizid­ge­fährdete Frau zu manipulieren, sich selbst mittels eines Gürtels zu strangulieren. Im letzten Moment kam die junge Frau - mit der Schlinge um den Hals auf einem wackeligen Stuhl stehend - zur Besinnung. Im Februar 2016 strangulierte sich eine psychisch labile junge Frau auf Betreiben des Angeklagten mit einem Gürtel zu Tode. Der Angeklagte hatte ihr zuvor vorgespiegelt, bei einer Strangulation mit einem Gürtel handele es sich um einen ungefährlichen Vorgang zum "Druckabbau". Schließlich überredete er im April 2016 eine weitere Frau dazu, sich von ihm in einem Wald nach Durchführung des Geschlechts­verkehrs erhängen zu lassen. Bei Abholung des Opfers am Hauptbahnhof in Gießen wurde der Angeklagte festgenommen.

Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes bestätigt

Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen versuchten Mordes und wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord verurteilt. Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Limburg hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

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