Dokument-Nr. 27195
Permalink https://urteile.news/
- FamRZ 2018, 720Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2018, Seite: 720
- NJW 2018, 2139Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2018, Seite: 2139
- NStZ-RR 2018, 362Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 362
- NZG 2018, 940Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), Jahrgang: 2018, Seite: 940
- Landgericht München I, Urteil07.06.2017, 11 KLs 453 Js 200494/16
- BGH: Kein sexueller Missbrauch von Kindern bei bloßem Ausziehen eines KindesBundesgerichtshof, Beschluss23.02.2017, 1 StR 627/16
- BGH: Erkennbarkeit der sexuellen Handlung für Opfer keine Voraussetzung für Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von JugendlichenBundesgerichtshof, Urteil10.03.2016, 3 StR 437/15
Bundesgerichtshof Beschluss23.01.2018
BGH zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen: Lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft trotz Zusammenlebens nur am WochenendeVerwendung einzelner englischer Begriffe in Urteil zulässig
Eine lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft liegt auch dann vor, wenn das Paar nur am Wochenende zusammenlebt. Daher kann sich der Partner wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar machen, wenn er sich an der minderjährigen Tochter der Partnerin vergeht. Zudem dürfen in einem Urteil einzelne englische Begriffe verwendet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mann vom Landgericht München im Juni 2017 unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte sich an der minderjährigen Tochter seiner Partnerin vergangen. Gegen seine Verurteilung legte der Angeklagte Revision ein. Er führte an, dass kein Missbrauch von Schutzbefohlenen vorliege, da er mit der Mutter des Opfers nicht in einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft zusammengelebt habe. Er habe sich lediglich am Wochenende bei seiner Partnerin aufgehalten. Zudem hielt er das Urteil für nicht rechtens, weil das Landgericht englische Begriffe verwendet habe. Ein Urteil müsse aber auf Deutsch geschrieben werden.
Lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft trotz Zusammenlebens nur am Wochenende
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Angeklagte habe sich wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen strafbar gemacht. Er habe mit der Mutter des Opfers in einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft zusammengelebt. Dem stehe nicht entgegen, dass der Angeklagte sich nur am Wochenende bei der Partnerin aufhielt. Denn da er der Partnerin am Wochenende mit Einkäufen und im Haushalt geholfen habe, habe eine gemeinsame Haushaltsführung zumindest am Wochenende vorgelegen. Hinzu sei gekommen, dass der Angeklagte mit seiner Partnerin Sex gehabt und bei Streitigkeiten mit der Tochter vermittelt habe. All die spreche für eine lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft.
Verwendung einzelner englischer Begriffe unschädlich
Durch die Verwendung weniger einzelner, aus der englischen Sprache stammender Begriffe, wie "Blow-Job" und "Doggy-Style, bei der Wiedergabe der Aussagen des Opfers im Urteil habe das Landgericht nicht gegen § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verstoßen. Zum einen sei davon auszugehen, dass die Begriffe in die deutsche Sprache aufgenommen wurden. Zum anderen wäre das aus § 184 GVG folgende Gebot, Urteile in deutscher Sprache abzufassen, nur verletzt, wenn das Urteil wegen der Verwendung fremdsprachlicher Begriffe nicht mehr nachvollziehbar sei. Da aber die den Schuldspruch zugrunde legenden sexuellen Handlungen des Angeklagten umfassend in deutscher Sprache beschrieben wurden, liege ein Verstoß offensichtlich nicht vor.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss27195
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.