21.11.2024
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Dokument-Nr. 15134

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Bundesgerichtshof Beschluss23.01.2013

Urteil gegen Fußball-Profi wegen schwerer Brandstiftung rechtskräftigBGH verwirft Revision gegen Urteil des LG München I

Der Bundes­ge­richtshof hat die Verurteilung eines Profi-Fußballspielers wegen schwerer Brandstiftung für rechtskräftig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht München I den Angeklagten, einen Fußball-Profi, wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Angeklagter entzündet Einrich­tungs­ge­gen­stände in mehreren Räumen des Haupthauses und der Einlie­ger­wohnung

Dieser bewohnte nach den landge­richt­lichen Feststellungen mit seiner Ehefrau und drei Kindern ein gemietetes Einfamilienhaus in München-Grünwald. In der Nacht auf den 20. September 2011 entzündete der Angeklagte kurz nach Mitternacht - möglicherweise unter Einsatz eines Brand­be­schleu­nigers - Einrich­tungs­ge­gen­stände in mehreren Räumen des Haupthauses und der Einlie­ger­wohnung. Der Brand breitete sich aus und griff nahezu auf das gesamte Gebäude über. Der durch das Brandgeschehen verursachte Sachschaden am Gebäude, das wegen der nicht mehr sanie­rungs­fähigen Schäden abgerissen werden musste, belief sich auf ca. 900.000 Euro.

Angeklagter befand sich eventuell in Zustand der verminderten Steue­rungs­fä­higkeit

Der Angeklagte war bei der Begehung der Tat erheblich alkoholisiert. Deshalb und infolge seiner durch langwierige Verletzungen und Unstimmigkeiten in der Familie bedingten schwierigen persönlichen Situation befand er sich nicht ausschließbar in einem Zustand der verminderten Steue­rungs­fä­higkeit (§ 21 StGB).

BGH verwirft Revision als unbegründet

Der Bundes­ge­richtshof hat die Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

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