18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 8503

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil24.06.2009

Finanzamt hat kein Recht auf Einsicht in nicht vorge­schriebenen elektronischen AufzeichnungenBFH trifft Grund­sat­z­ent­scheidung zum neuen Daten­schutzrecht

Das Finanzamt hat kein Recht, Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorge­schriebenen elektronischen Aufzeichnungen zu verlangen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Die mit dem Steuer­sen­kungs­gesetz eingeführte und seit 2002 anwendbare Vorschrift des § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung (AO) eröffnet den Außen­prü­fungs­diensten der Steuer­ver­waltung im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, in elektronisch geführte Daten und Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen und diese maschinell auszuwerten. Die Finanz­ver­waltung ist auf diese Weise erstmals in der Lage, sehr große Datenmengen mit überschaubarem Aufwand und innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit effektiv zu überprüfen.

Sachverhalt

Im Streitfall ging es um die Reichweite der Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO. Geklagt hatte eine Freiberufler-Sozietät, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes durch Einnah­men­über­schuss­rechnung ermittelte. Sie hatte sich in der Außenprüfung geweigert, einer entsprechenden Aufforderung des Prüfers Folge zu leisten, ihm Einsicht in die von ihr freiwillig erstellte elektronische Bestands­buch­haltung zu gewähren. Das Finanzgericht hatte der Klägerin Recht gegeben. Der Bundesfinanzhof hat das Urteil des Finanzgerichts nun bestätigt und zu den Grenzen des Daten­ein­sichts­rechts grundsätzlich Stellung genommen.

BFH klärt Umfang für Unterlagen, die gesetzlicher Aufbe­wah­rungs­pflicht unterliegen

Nach dem Gesetz besteht das Einsichtsrecht nur im Umfang der gesetzlichen Aufbe­wah­rungs­pflicht in § 147 Abs. 1 AO. Deren Umfang war bislang unklar. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass nur solche Unterlagen gemäß § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren sind, die zum Verständnis und zur Überprüfung gesetzlich geforderter Aufzeichnungen erforderlich sind. Gesetzliche Aufzeichnungs- und in der Folge entsprechende Aufbe­wah­rungs­pflichten treffen zwar auch sog. Einnah­men­über­schuss­rechner. Da das Finanzamt im Streitfall aber Einsicht in gesetzlich nicht geforderte Aufzeichnungen verlangt hatte, war sein Verlangen rechtswidrig.

Quelle: ra-online, BFH

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8503

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI