18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 19149

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil14.05.2014

Politikberater ist kein FreiberuflerBerufstätigkeit des Politikberaters ist weder als wissen­schaftlich noch als schrift­stel­lerisch zu qualifizieren

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Berufstätigkeit eines Politikberaters nicht als freiberuflich sondern als gewerblich einzustufen ist.

Das Berufsbild eines Politikberaters ist gesetzlich nicht normiert. In der Praxis kann die unter dieser Berufs­be­zeichnung ausgeübte Tätigkeit unter­schied­licher Art sein und von der als Lobbyismus bezeichneten Inter­es­sen­ver­tretung von Firmen und Verbänden im parla­men­ta­rischen Umfeld über gutachtliche Tätigkeit für Parteien, Politiker und andere politische Akteure bis hin zu persönlicher Zuarbeit reichen.

Kläger bezeichnet eigene berufliche Tätigkeit als "Politikberater für Gesetzgebung"

Im zugrunde liegenden Streitfall bezeichnete sich der Kläger, der ein Magisterstudium in den Fächern Politik­wis­sen­schaft, Rechts­wis­sen­schaft und neuere Geschichte abgeschlossen hatte, als "Politikberater für Gesetzgebung". Er umschrieb seine konkrete Tätigkeit auch als "begleitender Berich­t­er­statter zum Gesetz­ge­bungs­ver­fahren" und als eine Art "wissen­schaft­licher Parla­ments­kor­re­spondent". Seine Geschäfts­partner waren ein Verband, Wirtschafts­un­ter­nehmen und einige Anwalts­kanzleien. Seine Tätigkeit bestand vor allem darin, seine Auftraggeber schriftlich über die Hintergründe und den aktuellen Stand laufender Gesetz- und Verord­nungs­ge­bungs­ver­fahren in einem thematisch begrenzten Bereich (u.a. Umwelt­schutzrecht) zu informieren.

Ausarbeitungen des Klägers richten sich nicht an die Öffentlichkeit

Der Bundesfinanzhof konnte sich der Auffassung des Klägers nicht anschließen, dass diese Berufstätigkeit freiberuflich sei. Nach den vom Bundesfinanzhof zu Grunde gelegten Maßstäben der bisherigen Rechtsprechung war sie weder als wissen­schaftlich noch als schrift­stel­lerisch zu qualifizieren noch entsprach sie dem Berufsbild eines Journalisten und war diesem auch nicht ähnlich, weil sich seine Ausarbeitungen nicht an die Öffentlichkeit richteten.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19149

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI