Bundesfinanzhof Urteil20.03.2014
Aufwendungen für einen Hausanschluss können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung anerkannt werdenHausanschluss ist insgesamt - auch mit Verlauf im öffentlichen Straßenraum - zum Haushalt zu zählen
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau), die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen, können als steuerbegünstigte Handwerkerleistung gelten gemacht werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im entschiedenen Fall war der Haushalt des Steuerpflichtigen nachträglich an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen worden.
BFH bejaht Anerkennung der Hausanschlussarbeiten als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (nicht aber bei einem Neubau), die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen, als steuerbegünstigte Handwerkerleistung anerkannt werden können. Bei Hausanschlüssen handele es sich zwar auch insoweit als die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks des Anschlussnehmers verlaufe um Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens. Gleichwohl sei der Hausanschluss insgesamt und damit auch, soweit er im öffentlichen Straßenraum verlaufe, zum Haushalt zu zählen und damit als Handwerkerleistung nach § 35 a EStG begünstigt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2014
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online